Innsbruck: Nachfrage bei Kautionsfonds hoch, Beratung in Stadtteilen

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Die Teuerungsberatung im Bürgerservice in den RathausGalerien wird von den BürgerInnen gut angenommen.
Foto: Stadt Innsbruck
13 Mai 17:00 2023 von Redaktion International Print This Article

Stadt unterstützt BürgerInnen, Bürgerservice berät bei allen Anliegen

Mit Anfang Jänner richtete die Stadt Innsbruck einen Kautionsfonds für MieterInnen ein. Gerade in der aktuell nach wie vor allgegenwärtigen Teuerungskrise soll dieses Angebot den Einzug in eine neue Wohnung erleichtern. Die BezieherInnen können um ein zinsloses Darlehen für die Bezahlung der Hälfte der Kaution ansuchen.

Die Stadt Innsbruck unterstützt mit dem Kautionsfonds die MieterInnen mit der Hälfte der im Mietvertrag vereinbarten Kaution – maximal mit 1.500 Euro. Drei Monate nach Auszahlung beginnt die Rückzahlung der ersten Rate. Das Darlehen kann bis zu 36 Monate laufen. Für 2023 hat die Stadt 150.000 Euro für den Kautionsfonds im Budget vorgesehen.

„Gerade in den letzten Wochen haben wir gesehen, dass immer mehr Menschen nach Unterstützung in diesem Bereich fragen und ansuchen. Der Bedarf ist gegeben – die Mittel dafür sind vorhanden und können und sollen abgeholt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Magistrat informieren und unterstützen, wo sie können. Ich bedanke mich für ihren Einsatz und kann Bürgerinnen und Bürger nur zu aufrufen, die Unterstützungen auch in Anspruch zu nehmen“, betont Bürgermeister Georg Willi.

Kriterien und Anforderungen

Ein erfolgreicher Antrag für einen Kautionsbeitrag hat bestimmte Kriterien zu erfüllen: Menschen über 18 Jahre, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Jahren durchgehend im Stadtgebiet haben oder insgesamt zehn Jahre mit Hauptwohnsitz in Innsbruck gemeldet waren, können beim Amt für Wohnungsservice, Referat Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle 2, einen Antrag stellen.

Für den Kautionsbeitrag ist eine Einkommens-Obergrenze zu beachten: Das maximale Haushaltseinkommen unterliegt hier den Einkommensgrenzen der Tiroler Wohnbauförderung. So gilt ein Einkommen von höchstens 3.000 Euro bei einer Person, die Obergrenze bei zwei Personen beträgt 5.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 370 Euro.

Alles Infos im Detail zum Nachlesen finden sich unter www.innsbruck.gv.at/kautionsfond.

Weitere Angebote, Bürgerservice bietet Teuerungsberatung vor Ort

Mit Anfang 2023 wurde im Bürgerservice in den RathausGalerien eine städtische Beratungsstelle zum Thema Teuerung eingerichtet. Mittlerweile werden monatlich rund 400 Beratungen durchgeführt.

  • Samstag, 13. Mai 2023, ist das Beratungsteam von 14.00 bis 17.00 Uhr bei der Stadtteiltour Wilten vor Ort.
  • Montag, 15. Mai 2023, finden gemeinsam mit dem InfoEck der Generationen Innsbruck von 11.30 bis 13.00 Uhr beim MPREIS An-der-Lan-Straße 40 sowie von 14.30 bis 16.00 Uhr beim Spielplatz Sepp-Grünbacher-Promenade West Beratungstermine statt.

Termine können online unter www.innsbruck.gv.at/leben/servicecenter/buergerservice bzw. telefonisch unter +43 512 5360 8394 sowie direkt vor Ort vereinbart werden. Sprechstunden finden am Mittwoch und Donnerstag von 8.00 bis 11.30 Uhr statt.

Um noch näher an den BürgerInnen dran zu sein, gibt es nun laufend auch Außentermine in den Stadtteilen.

Zusätzlich findet sich auf der städtischen Website unter www.innsbruck.gv.at/wegweiser-foerderungen ein Überblick über mögliche Bundes-, Landes- und kommunale Förderungen sowie Unterstützungen.


Quelle: Stadt Innsbruck



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