Vorarlberg: Mehr Kinderbetreuung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

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Vorarlberg

26 Mär 05:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Entwurf zum neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz vorgestellt

Sulz (VLK) – Nach drei Jahren intensiver Arbeit ist der Begutachtungsentwurf zum neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG) kurz vor Fertigstellung. Mit dem Gesetz soll die hohe Qualität auf allen Ebenen der Elementarpädagogik – von der Spielgruppe und Kleinkindgruppe bis zum Kindergarten und zur Schulkindbetreuung – gewährleistet werden. Der Ausbau der Kinderbetreuung wird durch eine verbesserte Gemeindeförderung und eine Ausbildungsoffensive unterstützt, so Landeshauptmann Markus Wallner bei der Präsentation des Gesetzesentwurfs gemeinsam mit Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink, Landesrätin Katharina Wiesflecker und Gemeindeverbandspräsidentin Andrea Kaufmann sowie dem Sulzer Bürgermeister Karl Wutschitz.

„Ziel ist es, Kinder schon im frühen Alter ganzheitlich zu fördern, aber den Eltern die Entscheidungsfreiheit bezüglich der Betreuung zu lassen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern“, sagte Wallner. Er verwies auf die schon jetzt sehr hohe Betreuungsquote in Vorarlberg. Praktisch alle Vier- und Fünfjährigen besuchen den Kindergarten. Auch über 90 Prozent der Dreijährigen sind im Kindergarten oder in der Kinderbetreuung, bei den Zweijährigen sind es schon fast zwei Drittel. Der Bedarf ist aber weiterhin stark steigend.

„Das neue Gesetz soll die Grundlage für den Ausbau der Betreuungsangebote sein, indem es einen Versorgungsauftrag an die Gemeinden beinhaltet. Aufgabe des Landes ist es, dafür die bestmögliche Unterstützung zu bieten“, betonte Wallner. Deshalb ist eine deutliche Erhöhung der Personalkosten- und Investitionsförderungen an die Gemeinden sowie eine Ausbildungsoffensive vorgesehen, um genügend Personal für neue Betreuungseinrichtungen und zusätzliche Gruppen heranzubilden. „Wenn wir die Angebote ausbauen, dann ist klar, dass die Gemeinden dafür höhere Förderungen und mehr Personal brauchen, um ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen. Wir wollen die gesetzliche Basis schaffen, um den Ausbau in breiter Partnerschaft mit den Eltern und mit allen Gemeinden zu gestalten“, so Wallner.

Breite öffentliche Diskussion

Landesstatthalterin Schöbi-Fink verwies auf die vielfältigen Interessen bei der Ausgestaltung des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes. „Deshalb liegt mir sehr an einer breiten öffentlichen Diskussion. Das Begutachtungsverfahren bietet uns dazu die Gelegenheit“, sagte sie. Das Gesetz soll den gesamten Bereich der institutionellen Betreuung vom Kleinkind bis zum Schulkind sinnvoll zusammenführen und dabei dem gesellschaftlichen Bedarf bestmöglich entsprechen, muss aber zugleich auch Vorgaben des Bundes – etwa zum Personaleinsatz – erfüllen. Auch den Kriterien der Vereinbarung nach 15a B-VG zur Elementarpädagogik muss entsprochen werden.

Der Gesetzesentwurf sieht in den Gemeinden eine jährliche Angebotsplanung auf Grundlage einer Bedarfserhebung vor. Zusätzlich ist ein Versorgungsauftrag für bestimmte Altersgruppen festgeschrieben, der zeitlich gestaffelt durch die Wohnortgemeinde zu erfüllen ist. Ab dem Kindergartenjahr 2023/24 soll jedes Kind im Alter von drei bis fünf Jahren Anspruch auf einen ganzjährigen und ganztägigen Betreuungsplatz haben, wenn ein Bedarf durch die Eltern gemeldet wird. Für Schulkinder von der 1. bis zur 4. Schulstufe gilt der Versorgungsauftrag ab dem Schuljahr 2024/25 zwischen 8:00 und 16:00 an Schultagen, sofern sie keine ganztägigen Schulformen besuchen können, und für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ab dem Betreuungsjahr 2025/26 im Ausmaß von fünf Stunden täglich.

„Die Erfüllung dieser Vorgaben soll den Gemeinden durch maximale Flexibilisierung erleichtert werden“, erläuterte Schöbi-Fink. So kann der Bedarf über Kooperation mit privaten Rechtsträgern bzw. mit anderen Gemeinden gedeckt werden und grundsätzlich kann jede Gruppe alterserweitert geführt werden.

Förderauftrag für benachteiligte Kinder und zur Gleichstellung der Geschlechter

Landesrätin Wiesflecker hob die sozialpolitischen Aspekte des neuen Gesetzes und dessen hohen Stellenwert im Arbeitsprogramm der Landesregierung hervor: „Frühe Förderung bedeutet mehr Bildungs- und damit mehr Chancengerechtigkeit.“ Sie sprach neben dem Versorgungsauftrag auch von einem Förderauftrag, insbesondere für benachteiligte Kinder. Zugleich sei das Gesetz eine wichtige strukturelle Maßnahme in Richtung Gleichstellung der Geschlechter. „Gerade, weil wir große Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen haben, kommt dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine zentrale Rolle zu“, sagte Wiesflecker.

Mehr Personal und Flexibilisierung für die Gemeinden

Gemeindeverbandspräsidentin Kaufmann unterstrich das Engagement der Gemeinden, dem steigenden Bedarf in der Kinderbildung und -betreuung zu entsprechen und die hohen Qualitätsansprüche zu erfüllen. „Der Knackpunkt ist dabei das Personal“, betonte sie und begrüßte daher die vorgesehene Erhöhung der Personalkosten- und Investitionsförderungen an die Gemeinden sowie die Ausbildungsoffensive. So bietet Schloss Hofen künftig Fortbildungsangebote „aus einer Hand“ für Kinderbetreuung und Kindergarten an.

Ein wesentliches Plus des Gesetzesentwurfs ist für Kaufmann die Flexibilisierung. Als Beispiel nannte sie damit geschaffene Möglichkeit, dass Kinder aus Kindergärten und Kinderbetreuungen bei Bedarf in Randzeiten oder zu Mittag in gemeinsamen Gruppen betreut werden können.


Quelle: Land Vorarlberg



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