Innsbruck: Mehr Hauptwohnsitze für die Zukunft von Innsbruck

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In der Tiroler Landeshauptstadt sind aktuell 131.384 Personen mit Hauptwohnsitz und 25.664 mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Foto: Innsbruck Tourismus/Mair
26 Sep 11:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Kampagne zur Erhöhung der EinwohnerInnenzahl in der Landeshauptstadt

Seit einigen Jahren ist die Zahl der gemeldeten Hauptwohnsitze in Innsbruck rückläufig, dem will der Innsbrucker Stadtsenat entgegenwirken. Daher wurde im diesjährigen Frühjahr ein mehrheitlicher Beschluss für eine Hauptwohnsitzkampagne gefasst, der nun im Herbst in die Tat umgesetzt wird. Aktuell (Stand: 1. September 2023) waren 131.384 Personen mit Hauptwohnsitz und 25.664 mit Nebenwohnsitz in Innsbruck gemeldet.

Vorteile nutzen

„Innsbruck ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität. Damit das auch so bleibt, ist es wichtig, dass Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt – egal ob fürs Studium oder die Berufstätigkeit – nach Innsbruck verlegen, auch ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt anmelden“, betont Bürgermeister Georg Willi. Eine Vormerkung für eine städtische Mietwohnung bzw. geförderte Eigentumswohnung, Mietzins- und Annuitätenbeihilfe sowie Wohnbeihilfe und auch die Berechtigung für AnwohnerInnenparken – unter Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen – sind nur einige der vielen Vorteile, die mit einer Hauptwohnsitzmeldung verbunden sind. Bei der kommenden Gemeinderats- und BürgermeisterInnen-Wahl sind Personen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck wahlberechtigt. „Nicht nur die bzw. der Einzelne profitiert, man leistet mit der Anmeldung auch einen Beitrag für das Gemeinwohl. Der hohe Standard an Leistungen kann nämlich nur so gehalten werden“, erklärt Willi und ergänzt: „Je mehr Hauptwohnsitze in der Landeshauptstadt gemeldet sind, desto höhere Gelder werden an die Stadtgemeinde aus dem Finanzausgleich des Bundes ausbezahlt.“

Anmeldung beim Referat Melde- und Einwohnerwesen

Für eine Wohnsitzmeldung ist es notwendig, dass das Meldezettel-Formular vollständig ausgefüllt und auch von der bzw. dem VermieterIn unterschrieben ist. Ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) genügt für den Identitätsnachweis. Innerhalb der EU sind zwei Hauptwohnsitze erlaubt, jedoch darf jede Person in Österreich nur einen Hauptwohnsitz haben. Detaillierte Informationen und Kontaktdaten sind unter www.innsbruck.gv.at/wohnsitzmeldung veröffentlicht. Von 28. September bis einschließlich 13. Oktober wird zudem ein Student Infopoint/Backoffice am Innrain 52d eingerichtet. Wohnsitzmeldungen sind dort direkt bei MitarbeiterInnen des Meldeamts möglich.


Quelle: Stadt Innsbruck



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