Material & Gepäck sicher mit dem Anhänger transportieren

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Foto: Zoonar/Gudella
08 Jän 20:42 2021 von Redaktion International Print This Article

Egal ob im heimischen Garten, auf der Baustelle oder bei der Fahrt in den Urlaub: Manchmal braucht es so viel Stauraum, dass selbst der größte SUV – so man denn überhaupt einen besitzt – nicht mehr ausreicht, um alles unterzubekommen. Anhänger kann man vielerorts mieten oder kaufen. Was es dann noch braucht, ist die passende Anhängerkupplung. Diese sollte von guter Qualität sein, denn im Fall der Fälle entscheidet sie über die Sicherheit der Mitfahrer und Passanten. Das gilt übrigens auch für die Ladung, für die es nicht nur Gewichtsgrenzen gibt. Sie muss auch passend verteilt und sichtbar gekennzeichnet sein. Und dann ist da noch die Sache mit dem Führerschein. Die gewöhnliche Fahrlizenz gilt nämlich nur bis zu einer gewissen Gewichtsgrenze.

Bei 750 kg Gesamtgewicht ist Schluss. Ab dann gilt der „normale“ Führerschein der Klasse B nicht mehr. Aber das ist nicht das Einzige, was es bei diesem Thema zu beachten gibt. Es fängt schon bei der passenden Anhängerkupplung an. Im passenden Fachmarkt erworben, genügt es nicht, diese nur anbauen zu lassen. Der Gesetzgeber verlangt, dass auch eine solche Kupplung in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:

  • Fahrzeugtypenschein oder Einzelgenehmigung
  • Antragsformular der Behörde (die für den Wohnort zuständige Kfz-Zulassungsstelle)
  • Angaben über die technischen Daten der Anhängerkupplung (z. B. Eigengewicht und maximale Stützlast)
  • Bestätigung einer Werkstatt, dass die Anhängerkupplung fachgerecht installiert wurde

Kennzeichnungen auf dem Anhänger

Auf der Seite des Anhängers muss ein Schild angebracht sein, auf dem alle wesentlichen Daten des Anhängers deutlich sichtbar aufgeschrieben sind. Hierzu gehören wichtige Informationen wie die maximal zulässigen Nutz- und Achslast(en), das Eigengewicht sowie das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Dies ist es auch, was über den Führerschein bestimmt. Liegt das zulässige Gesamtgewicht bei höchstens 750 kg, genügt die Fahrlizenz der Klasse B, die auch zum Führen eines gewöhnlichen Pkws erforderlich ist. Bei höheren Lasten gelten andere Vorschriften. Übrigens nicht nur beim Führerschein, schließlich ist das Mitführen und Benutzen eines Unterlegkeils ab 750 kg ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben, sofern die Grenze überschritten wird. Unabhängig vom Gewicht muss die Verbindung zwischen Zugmaschine (also in der Regel dem Auto) und dem Anhänger zusätzlich zur Anhängerkupplung mit einer Sicherheitsverbindung versehen sein. Automobilclubs empfehlen hierzu die Nutzung einer Reißleine oder Sicherungskette.

Auch die Lastverteilung muss genau passen

Dass das gesetzlich und technisch vorgeschriebenen Maximalgewicht eingehalten wird, sollte selbstverständlich sein. Das dient der Sicherheit und verhindert mitunter lebensgefährliche Defekte während der Fahrt. Einen Teil dieser Sicherheit verschenkt aber, wer die Last nicht richtig verteilt. Ein falsch gesetzter Schwerpunkt beispielsweise verändert das Fahrverhalten derart, dass die Unfallgefahr deutlich ansteigt. Der schwerste Teil der Last gehört über die Achse bzw. bei mehrachsigen Modellen über die Achsen. Der Rest der Ladung muss möglichst gleichmäßig verteilt werden. Zu einem sicheren Transport gehört auch die deutliche Kennzeichnung und Befestigung der Fracht. Vor allem, wenn diese nach hinten über den Rand des Anhängers hinausragt, muss dies für den anderen Verkehr klar ersichtlich sein. Bei plötzlichen Ausweichmanövern und einer Vollbremsung darf sich die Ladung nicht lösen. Nur so kann man sie sicher ans Ziel bringen.



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