Innsbruck: Magistrat - Subventionen online beantragen

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Im Jänner 2022 trat in Innsbruck eine neue Subventionsordnung in Kraft.
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26 Feb 05:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Neu organisiert: Von der Antragstellung bis zum Nachweis

Subventionen sind eine Möglichkeit der öffentlichen Hand, Projekte und Vorhaben von Vereinen, Organisationen, Initiativen oder Privatpersonen finanziell zu unterstützen. FörderwerberInnen kommen aus allen Bereichen des täglichen Lebens wie private Kinderbetreuung, soziale Einrichtungen, Gesundheit, Jugend, SeniorInnen, Bildung, Integration, Wirtschaft, Kultur oder Sport. Mit den Fördermitteln werden Einzelprojekte finanziert, aber auch FördernehmerInnen bzw. deren Ziele und Programme mittels Jahressubventionen gefördert.

Formal geregelt sind diese Abläufe in der Subventionsordnung der Stadt Innsbruck. Im Jänner 2022 trat in Innsbruck eine neue Subventionsordnung, auch „Richtlinie für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Landeshauptstadt Innsbruck 2022“, in Kraft.

Was ist neu?

Zielsetzung der Neuorganisation des Subventionsprozesses war eine Standardisierung, Digitalisierung und Risikominimierung. „Diese Ziele konnten die Magistratsabteilung IV, mein Büro und die subventionsauszahlenden Fachdienststellen gemeinsam im letzten Jahr erreichen“, resümiert Magistratsdirektorin Mag.a Gabriele Herlitschka, MSc: „Für die gute Zusammenarbeit und das Engagement dieser verschiedenen Dienststellen bedanke ich mich herzlich.“

„Der gesamte, so genannte Subventionsprozess erfolgt nun digital über ein einheitliches Online-Formular, bei dem je nach Thema unterschiedliche Details befüllt werden können“, beschreibt Johannes Schiener, Leiter der zentralen Subventionseinlaufstelle, die Vorteile: „Durch die einheitliche Eingabe durch die SubventionswerberInnen kommt es zu einer besseren Qualität der Daten und zu einem weitestgehend störungsfreien Ablauf.“

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Subvention beantragen? Was und wer wird gefördert?

Der Stadtmagistrat Innsbruck prüft einlangende Ansuchen inhaltlich auf ihre Förderungswürdigkeit. Förderungswürdig sind alle im Interesse der in der Landeshauptstadt Innsbruck verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegenen Aufgaben und Vorhaben – insbesondere solche integrativer, kultureller, ökologischer, sozialer, sportlicher, touristischer, volksbildnerischer, völkerverbindender, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Natur sowie Vorhaben anerkannter Kirchen- und Religionsgemeinschaften und jene der Gemeinschaftspflege, der Kinder-, Jugend-, Frauen-, Familien- und Gesundheitsförderung, der Förderung von Sicherheit und Ordnung und zur Verbesserung der Infrastruktur der Landeshauptstadt Innsbruck – sofern diese nicht von juristischen Personen öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Die Grundsätze von Barrierefreiheit, Gleichstellung von Geschlechtern, Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Einhaltung der Menschenrechte dürfen durch die Gewährung der Förderung nicht verletzt werden (Subventionsordnung § 5, Abs. 3).

Als Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung gilt, dass das Vorhaben innerhalb des Stadtgebietes verwirklicht wird oder zumindest einen erkennbaren Bezug bzw. Nutzen für die Landeshauptstadt Innsbruck und deren BewohnerInnen aufweist (§ 5, Abs. 4).

Wer entscheidet über meine Förderung?

Das hängt von der Höhe der jeweiligen beantragten Fördersumme ab. Bei Antragshöhe bis 3.000 Euro entscheidet der/die ressortzuständige politische ReferentIn. Über 3.000 Euro berät ein gemeinderätlicher Ausschuss (z.B. Kulturausschuss, Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe,…) vor. Danach erfolgt die Entscheidung bei Fördersummen bis 10.000 Euro im Stadtsenat oder über 10.000 Euro im Gemeinderat. Die Subventionsbeträge werden innerhalb eines Kalenderjahres aufsummiert.

Die Antragsprüfung, Abwicklung und Kontrolle des Verwendungsnachweises erfolgt durch den Stadtmagistrat Innsbruck. Die Förderung eines Vorhabens bedarf jedenfalls einer schriftlichen Zusage durch den Bürgermeister oder eines dazu ermächtigten Mitgliedes des Stadtsenates (§ 6).

Welchen Weg geht mein Ansuchen im Magistrat?

Der Antrag geht in der zentralen Subventionseinlaufstelle ein. Dort wird er formal auf Korrektheit und Vollständigkeit geprüft. Konkret heißt das: Ist der Antrag laut den Statuten unterfertigt, sind die Kontaktdaten korrekt, lautet das Konto auf den Verein etc. Bei Fehlern wird er von dort aus zurückgewiesen und muss neu eingebracht werden. Ist der Antrag vollständig und formal korrekt, wird er an die zuständige Fachdienststelle zur inhaltlichen Prüfung weitergeleitet. Die digitale Weiterverarbeitung im Magistrat erfolgt über das Programm „ActaNova“.

Soll ich besser eine Jahres- oder Einzelsubvention einreichen?

Jahressubventionen haben keine direkte Zuordnung zu bestimmten Ausgaben und dienen der Finanzierung des Betriebes des Subventionswerbers. Zum Nachweis einer gewährten Jahressubvention ist daher die Vorlage eines Jahresabschlusses notwendig. Bei den meisten Subventionswerbern (kleine Vereine, natürliche Personen) erfolgt dies mit Vorlage einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung für das Jahr, in dem die Subvention gewährt wurde.

Einzelsubventionen sind projektbezogen und dienen der Finanzierung von genau abgrenzbaren Projekten oder Investitionen. Dem entsprechend ist bei Einzelsubventionen eine Belegaufstellung notwendig, aus der die einzelnen Ausgaben für den Subventionswerber ersichtlich werden.

Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres zu erbringen. Die Frist kann einmalig um drei Monate seitens des Stadtmagistrates Innsbruck verlängert werden. Das Vorlegen von Originalbelegen ist nur auf Anforderung erforderlich.

Ist es öffentlich einsehbar, wer mit wieviel Mitteln gefördert wird?

Die gewährten Subventionen, Transfers und Förderungen der Stadt Innsbruck finden sich jährlich im Nachhinein in einer öffentlichen Detailaufstellung auf der Webseite des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) unter dem Punkt „Offener Haushalt“: offenerhaushalt.at/gemeinde/innsbruck/subventionen

Weitere Informationen

Die aktuelle städtische Subventionsordnung, Details zur Einreichung von Subventionsansuchen, zu Fristen und Verwendungsnachweisen sowie eine Anleitung „Wie stelle ich ein Online-Subventionsansuchen?“ stehen auf der städtischen Webseite unter folgenden Links bereit:

www.innsbruck.gv.at/subventionsordnung
www.innsbruck.gv.at/subventionsansuchen
www.innsbruck.gv.at/verwendungsnachweis


Quelle: Stadt Innsbruck



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