Kärnten: MNS-Verordnung am Großglockner und im Nationalpark Hohe Tauern wird aufgehoben

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
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03 Aug 08:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Kaiser nach Gesprächen: GROHAG und Nationalpark setzen weitere Sicherheitsmaßnahmen – Verordnung wird mit heute 24 Uhr außer Kraft gesetzt

Klagenfurt (LPD). Wie das Land Kärnten heute, Sonntag, mitteilt, wird die Verordnung zum verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Teilen der Großglockner-Hochalpenstraße und der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe sowie in bestimmten Bereichen des Nationalparks Hohe Tauern (siehe Pressemitteilung Nr. 839) mit morgen, Montag, außer Kraft gesetzt.

Dies ist das Ergebnis von Gesprächen zwischen Landeshauptmann Peter Kaiser, GROHAG-Geschäftsführer Johannes Hörl, Nationalparkdirektor Peter Rupitsch und Vertretern der Bezirkshauptmannschaft Spittal. Auf Grund zahlreicher Anfragen habe man sich dazu entschlossen, die derzeitigen Regelungen zu evaluieren, so Kaiser, der allen Beteiligten für das konstruktive und ergebnisorientierte Gesprächsklima dankt.

„Sowohl die Großglockner Hochalpenstraßen AG als auch der Nationalpark haben sich dazu bereit erklärt, zusätzliche Maßnahmen zu setzen und damit für mehr Sicherheit zu sorgen. Wir haben damit eine sinnvolle Lösung im Sinne aller Beteiligten und vor allem auch im Sinne der Besucherinnen und Besucher erarbeitet“, so Kaiser. Die entsprechende Verordnung werde daher mit Montag außer Kraft gesetzt.

Durch die Bereitstellung eines zusätzlichen Parkplatzes schafft die GROHAG mehr Raum, zudem werden die Besucherströme genau kontrolliert und gegebenenfalls blockabgefertigt. Im Nationalpark wird ein Nationalpark-Ranger eigens für die Information der Besucherinnen und Besucher abgestellt. Damit werde sowohl auf der Großglockner-Hochalpenstraße als auch im Nationalpark sichergestellt, dass vor allem das wichtige Abstandhalten möglich ist.


Quelle: Land Kärnten



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