Graz: Livestream - Bebauungsplan St.-Peter-Hauptstraße

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Graz

19 Apr 20:00 2021 von Redaktion International Print This Article

27. April 2021 um 18 Uhr: Bebauungsplan St.-Peter-Hauptstraße/Bereich Walter-Goldschmidt-Gasse

Die Eigentümerin der Grundstücke Gst. Nr. 51/7, .256 und Teile von 49/3, KG St. Peter, hat um die Erstellung eines Bebauungsplanes angesucht. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der auch die angrenzenden Grundstücke umfasst. Das Planungsgebiet wird im Nordwesten von der Anton-Lehmann-Gasse und im Nordosten von der St. Peter-Hauptstraße begrenzt und ist 22.786 m² groß.

Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen aufgrund des geltenden Verbotes von Präsenzveranstaltungen im Livestream vorstellen möchten.

Wir laden Sie herzlich ein, an der Informationsveranstaltung im Livestream

am 27. April 2021 um 18 Uhr teilzunehmen.

Sie finden den Livestream unter www.graz.at/livestream

Mit einem Bebauungsplan...

.....werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.

Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als „Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,6 - 1,4 ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 13. Mai 2021 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock auf. Sie müssen jedoch vorab einen Termin vereinbaren. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4714 und Email-Adresse: [email protected] der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DI Peter Wipfler zur Verfügung.



Quelle: Stadt Graz



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