Innsbruck: Leinenpflicht für Hunde im gesamten Stadtgebiet

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Die Stadt Innsbruck ersucht die HundehalterInnen um Einhaltung der Leinenpflicht und Entsorgung des Hundekots
Foto: IKM/W. Giuliani
11 Mär 19:13 2021 von Redaktion International Print This Article

Entsorgung des Hundekots zwingend notwendig

Die Stadt Innsbruck weist darauf hin, dass für Hunde im gesamten Stadtgebiet Leinenpflicht besteht. „Es fällt manchmal schwer, den Drang nach Freiheit und Bewegung unserer Lieblinge einzuschränken. Dennoch ersuche ich die Bürgerinnen und Bürger, für den Auslauf der Hunde ohne Leine die dafür vorgesehenen Plätze zu benützen“, appelliert Vizebürgermeister Mag. Ing. Johannes Anzengruber, BSc und macht auf die insgesamt sieben städtischen Hundewiesen mit einer Gesamtfläche von 9.200 Quadratmetern aufmerksam. Eine Übersicht der Standorte ist online unter www.innsbruck.gv.at ? Leben|Soziales ? Tierhaltung ? Hundewiesen nachzulesen.

Bei Spielanlagen sind Hunde gemäß der städtischen Spielplatzordnung an einer maximal zwei Meter langen Leine zu führen. Darüber hinaus herrscht Maulkorbpflicht und die Hunde müssen von Spielgeräten, Rasen, Pflanzungen, Grünflächen, Sandkästen und Brunnen ferngehalten werden. Den Erholungsraum Wald können HundehalterInnen mit ihren Hunden frei betreten, allerdings muss darauf Bedacht genommen werden, dass das Nebeneinander von Hunden und Wildtieren konfliktfrei funktioniert.

Maulkorbpflicht

„Hunde werden nur selten grundlos aggressiv. Sollte dies doch einmal der Fall sein, heißt es Ruhe bewahren, eine seitliche Stellung einnehmen, direkten Blickkontakt vermeiden und wenn nötig langsam die Distanz zu ihm vergrößern“, betont die für Veterinärwesen zuständige Referentin Mag.a Elisabeth Gilhofer. Kontrolliert wird die Einhaltung der ortspolizeilichen Regelungen von der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG). Das Amt für Allgemeine Sicherheit beurteilt, ob Gefährdungspotenzial laut Landespolizeigesetz vorliegt. Ist dies der Fall, muss der Hund dem Referat für Veterinärwesen vorgeführt werden. Eine mögliche Auflage aufgrund der amtstierärztlichen Beurteilung ist eine generelle Leinen- oder Maulkorbpflicht.


Quelle: Stadt Innsbruck



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