Burgenland: Landesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19

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23 Okt 13:44 2020 von Redaktion International Print This Article

LH Doskozil: Verordnung als Reaktion auf Ampelstatus „Rot“ im Bezirk Neusiedl am See – Sportveranstaltungen mit Ausnahme von Nachwuchsspielen untersagt

Aufgrund eines starken Anstiegs der COVID-19-Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen, hat die Corona-Ampel-Kommission entschieden, den Bezirk Neusiedl am See auf die Ampelphase „Rot“ und den Bezirk Oberpullendorf auf die Ampelphase „Orange“ zu setzen. Die Bezirke Oberwart und Güssing behalten die Ampelfarbe „Orange“. Zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 ordnet das Land daher landesweit zusätzliche, speziell an die aktuelle epidemiologische Situation angepasste Maßnahmen an. Im gesamten Burgenland sind ergänzend zu den Bestimmungen des Bundes Sportveranstaltungen von Sportarten mit Körperkontakt (z.B. Fußball, Judo, Eishockey, Basketball, etc.) ab heute, dem 23. Oktober 2020, untersagt. Die Verordnung tritt ab Kundmachung in Kraft. Das Land reagiere verantwortungsvoll und angemessen auf die neue Entwicklung, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der gleichzeitig deutliche Kritik an der Vorgangsweise der Bundesregierung äußerte.

Ausgenommen von diesem Verbot sind Veranstaltungen des Spitzensports, also bundesweite oder internationale Bewerbe, die speziellen Richtlinien zur COVID-19-Prävention unterliegen, sowie Veranstaltungen von Sportarten ohne Körperkontakt. In beiden Fällen sind bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen Zuschauer in geschlossenen Räumen mit einer Höchstzahl bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit einer Höchstzahl von 500 Personen erlaubt.

Eine weitere Ausnahme bilden Sportveranstaltungen im Nachwuchsbereich, da hier ein geringeres Infektionsrisiko besteht. Allerdings sind bei Nachwuchsspielen keine Besucher außer den Angehörigen von minderjährigen TeilnehmerInnen – bei zugewiesenen Sitzplätzen – gestattet. Bei diesen erlaubten Sportveranstaltungen sind Gastronomie bzw. Ausschank NICHT erlaubt.

Die Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung heute in Kraft.

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil: „Wir nehmen die Situation im Burgenland ernst und handeln vorausschauend und verantwortungsvoll, um eine weitere Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie einzudämmen. Unser Ziel ist es, möglichst angemessen auf die aktuelle Entwicklung zu reagieren. Daher haben wir uns bei dieser neuen Verordnung auch eng mit betroffenen Zielgruppen abgestimmt." So seien die notwendigen Maßnahmen bezüglich des Fußball-Spielbetriebs in Abstimmung mit dem Burgenländischen Fußballverband getroffen worden, betont Doskozil.

Umso unverständlicher sei für ihn die Vorgangsweise der Bundesregierung bei der neuen bundeseinheitlichen Verordnung, die nun erst in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Kraft treten wird: "Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass wenige Stunden vor dem geplanten Inkrafttreten dem Burgenland kein Verordnungstext vorgelegen ist, obwohl offenbar schon seit Montag ein Entwurf zwischen einzelnen Bundesländern und Ministerin kursiert ist. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung in der gegenwärtigen Situation, in der es um die Gesundheit von Menschen geht, bei ihrer Kommunikation mit den Ländern offenbar parteipolitisch agiert hat. So managet man keine Gesundheitskrise. Das darf künftig nicht mehr passieren."

Er erwarte sich in Zukunft eine einheitliche Kommunikation mit allen Bundesländern, ergänzte der Landeshauptmann. Angesichts der aktuellen Lage müsse es jetzt vorrangig darum gehen, sensible Bereiche und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen. Das Burgenland habe dabei schnell reagiert und bereits im Sommer einheitliche Regelungen für Spitäler und Pflegeheime festgelegt, ergänzte Doskozil.

Zusätzliche Verordnungen in „roten“ und „orangefarbenen“ Bezirken

Über die Verordnung des Landeshauptmannes hinaus erlässt die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See angesichts der Ampelschaltung auf „Rot“ eine Verordnung, laut der die Besucherzahl für alle Veranstaltungen indoor auf 100 und outdoor auf 250 BesucherInnen beschränkt wird – dies gilt in diesem Bezirk auch für erlaubte Sportveranstaltungen.

Im Bezirk Oberpullendorf sind per Verordnung der Bezirkshauptmannschaft – wie auch schon in den „orangefarbenen“ Bezirken Oberwart und Güssing - Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit mehr als 250 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 500 Personen im Freiluftbereich untersagt.

Die Exekutive wird die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden gemäß den Strafbestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes sowie des Epidemiegesetzes geahndet.

39 Neuinfektionen und ein weiterer Todesfall im Burgenland
  • Anzahl der aktuell infizierten Personen: 366 (+15)
  • Gesamtzahl der bestätigten Fälle: 1.477 (+39)
  • Anzahl der genesenen Personen: 1.095 (+23)
  • Anzahl der Todesfälle: 16 (+1)
  • Anzahl der hospitalisierten Personen: 31 (+1)

Laut dem Koordinationsstab Coronavirus gibt es im Burgenland seit gestern 39 Neuinfektionen. Die Zahl der aktuell infizierten Personen beträgt 366. Außerdem beklagt das Burgenland einen weiteren Todesfall. In den burgenländischen Spitälern werden 31 (+1) an COVID-19 erkrankte Personen isoliert behandelt, davon befinden sich 4 in intensivmedizinischer Behandlung.

Aktuell Infizierte nach Bezirken:
  • Neusiedl: 108
  • Eisenstadt – Stadt: 18
  • Rust. 0
  • Eisenstadt – Umgebung: 58
  • Mattersburg: 29
  • Oberpullendorf: 45
  • Oberwart: 76
  • Güssing: 25
  • Jennersdorf: 12

Für Personen, bei denen Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden auftreten, gilt weiterhin: Bleiben Sie zu Hause und wählen Sie die kostenlose Gesundheitsberatung 1450, wo die weitere Vorgehensweise abgeklärt wird.


Quelle: Land Burgenland



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