Vorarlberg: Landesregierung schickt zwei weitere Gesetzesnovellen in Begutachtung

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Vorarlberg

06 Feb 18:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Entwürfe zur Änderung des Volksabstimmungsrechtes auf Gemeindeebene und des Gesetzes zum Schutz der Bodenqualität liegen bis 5. März 2021 zur Einsichtnahme auf

Bregenz (VLK) – Die beiden Gesetzesnovellen zum Volksabstimmungsrecht auf Gemeindeebene und zum Schutz der Bodenqualität sind von der Landesregierung in die Begutachtungsphase geschickt worden. Die Änderungsentwürfe liegen bis Freitag, 5. März 2021, bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf. Sie können darüber hinaus auf der Homepage des Landes unter www.vorarlberg.at/gesetzesbegutachtung abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge abgeben.

Vom Gemeindevolk initiierte Volksabstimmungen, die gegen den Willen der Gemeindevertretung zustande kommen, sind vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2020 für verfassungswidrig erklärt worden, weil sie gegen das repräsentativ-demokratische Grundkonzept der Bundesverfassung verstoßen. Für die Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen im Gemeindegesetz und im Landes-Volksabstimmungsgesetz und die nötigen legistischen Anpassungen hat der VfGH eine Frist bis zum 31. Dezember 2021 gesetzt.

Änderung im Sinne des VfGH-Urteils
Der vorliegende Begutachtungsentwurf ändert den Gesetzestext im Sinne des VfGH-Urteils: die Bestimmungen über vom Gemeindevolk initiierte Volksabstimmungen und über die Durchführung einer Volksabstimmung über ein qualifiziert unterstütztes Volksbegehren, dem die Gemeindevertretung nicht Rechnung trägt, entfallen. Aufgrund des Entfalls dieser Bestimmungen ist es zudem notwendig, die Bestimmungen über die von der Gemeindevertretung initiierte Volksabstimmung und über die Volksbefragung nach dem Gemeindegesetz anzupassen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister künftig dafür zu sorgen hat, dass das Ergebnis einer Volksbefragung (analog zum Volksbegehren) in der Gemeindevertretung behandelt wird.

Bodenqualität schützen
Hinter dem Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Schutz der Bodenqualität stehen Erfahrungen aus der Vollzugspraxis. Zum einen sind Erleichterungen für Alp-, Vor- und Maisäßgebäude im Hinblick auf die Untersuchungs- und Dokumentationspflichten bei Klärschlammkompost sowie auf die Voraussetzungen an die Ausbringung von Senkgrubeninhalten auf eigenen landwirtschaftlichen Flächen vorgesehen. Dies deshalb, da die bisherigen Regelungen einen erheblichen Aufwand für diese überwiegend weit abgelegenen Gebäude mit sich bringen. Zum anderen wird im Entwurf die Bewilligungspflicht betreffend die Verbringung von Materialien nach Österreich zum Zwecke der Ausbringung klarer gefasst. Damit wird erreicht, dass in der Praxis relevante Fälle, die der Gesetzgeber nicht von der Bewilligungspflicht erfasst sehen wollte, nun durch den Wortlaut klar ausgeschlossen werden.


Quelle: Land Vorarlberg



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