Steiermark: Landesregierung legt Personalbericht 2023 vor

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Steiermark

23 Nov 22:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die wesentlichsten allgemeinen personalstatistischen Daten für den steirischen Landesdienst

Graz (23. November 2023).- Dem Landtag ist jährlich ein Personalbericht über die allgemeinen personalstatistischen Daten im steirischen Landesdienst vorzulegen. Neben Informationen über die Altersstruktur der Bediensteten und die Art der Dienstverhältnisse enthält dieser Bericht auch Angaben zur Einkommensverteilung nach Geschlecht in den jeweiligen Wirkungsbereichen, Funktionsgruppen und Gehaltsklassen und gibt Auskunft über Teilzeit und Karenzen differenziert nach Geschlecht.

Zum Stichtag 31.12.2022 weist dieser Personalbericht für das Land Steiermark einen Personalstand von 7.478 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf, das entspricht 6.809 Vollzeitäquivalenten. Rund 52 Prozent der aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiblich, der Altersdurchschnitt liegt bei 44,8 Jahren. Besonders viele Bedienstete befinden sich in der Altersgruppe zwischen 50 und 59 Jahren, Zuwächse gab es aber gleichzeitig bei den unter 35-jährigen Bediensteten, ein Trend, der sich wegen Pensionierungen und notwendiger Nachbesetzungen von freiwerdenden Stellen in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Rückläufig sind weiterhin Beamten-Dienstverhältnisse, so weist dieser Bericht 5.776 Vertragsbedienstete, 1.506 Beamtinnen und Beamte, 310 Geschützte, 142 Lehrlinge sowie 52 sonstige Landesbedienstete (Praktikantinnen und Praktikanten, Trainees, etc.) aus. Nahezu unverändert ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen, 75 Prozent der Bediensteten arbeiten in einem Vollzeitdienstverhältnis, in einem Teilzeitarbeitsverhältnis sind 41 Prozent der Frauen und 8 Prozent der Männer.

Der Landesdienst zeichnet sich durch eine zunehmende Höherqualifizierung aus, wobei bei Personen mit Hochschulabschluss der Frauenanteil mit 58 Prozent überwiegt. Dies bildet sich auch bei den Neueinstellungen ab. Bei den von 2018 bis 2022 neueingestellten Personen hatten 31 Prozent ein abgeschlossenes Hochschulstudium als höchste Qualifikation, von den neueingestellten Akademikerinnen und Akademikern sind nahezu zwei Drittel Frauen.

Beginnend ab der Ebene der Bereichsleitungen sind 40 Prozent aller Führungspositionen im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften und der Agrarbezirksbehörde mit Frauen besetzt. Die höchste Führungsstelle in der Verwaltung, die Leitung der Landesamtsdirektion, hat seit 2020 eine Frau inne. Unter den Top 1000 Bediensteten mit den höchsten Bezügen (Bedienstete in Teilzeit wurden nur mit dem jeweiligen Teilzeitbezug berücksichtigt) sind 37 Prozent Frauen.

Im Kapitel Einkommenstransparenz ist die Einkommensverteilung zwischen männlichen und weiblichen Landesbediensteten dargestellt. Die Entlohnung von Landesbediensteten erfolgt nach gesetzlich fixierten Besoldungsschemata. Die konkrete Entlohnung einer Person hängt von der Bewertung des Arbeitsplatzes ab und erfolgt durch die Bewertungsgrundsätze, die im Landes-Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark normiert sind. Dieses sogenannte Besoldungsschema ‚ST‘ wurde mit dem Jahr 2003 eingeführt und sämtliche Neueinstellungen wurden anhand dieser Basis besoldungsrechtlich eingereiht. Für Beamtinnen und Beamte und Vertragsbedienstete im Alt-Schema gibt es Optierungsmöglichkeiten.

Vergleicht man die vier für den Landesdienst definierten Wirkungsbereiche Leitung, Allgemeine Verwaltung, Technik/Handwerk und Fachdienste, so sieht man, dass die Medianeinkommen weiblicher Landesbediensteter sich im Vergleich zum Vorjahr dem männlicher Bediensteter annähern. Im Wirkungsbereich Leitung etwa ist dieses um 3,8 Prozent (gegenüber 5,8 Prozent aus dem Vorjahr) niedriger ist als jenes der Männer, im Wirkungsbereich der Fachdienste ist das Medianeinkommen der Frauen geringfügig höher als jenes der männlichen Bediensteten.

Eine ähnliche Entwicklung bildet auch eine Auswertung der Gehälter nach den sieben Funktionsgruppen des Landesdienstes ab. Liegen im Qualifizierten Hilfsdienst (1,1 Prozent), im Fach- und Sachbereich (0,5 Prozent), in der Fachassistenz (0,5 Prozent) und bei Experten/Expertinnen und Leiter/Leiterinnen mittleres Management (0,6 Prozent), die Medianeinkommen der männlichen Bediensteten über jenen der Frauen, so ist es in den Hilfsdiensten (0,6 Prozent) und bei Top Experten/Expertinnen und Leiter/Leiterinnen gehobenes Management (3,8 Prozent) umgekehrt. Die Funktionsgruppe Leiter/Leiterinnen Top Management ist aufgrund einer zu kleinen Anzahl nicht repräsentativ auswertbar.

Die Unterschiede im Medianeinkommen erklären sich einerseits durch die zuvor angeführte hohe Anzahl an Teilzeitbeschäftigten unter den weiblichen Landesbediensteten. Andererseits finden sich gerade in Führungsfunktionen oft ältere männliche Landesbedienstete, die aufgrund ihrer Lebensverdienstkurve im Moment mehr als Frauen verdienen, die erst vor kurzem eine ähnliche Führungsfunktion übernommen haben und erst über die Jahre in den Gehaltsstufen weiter vorrücken werden. Durch die zu erwartenden Pensionierungen in den kommenden Jahren und aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der jüngeren weiblichen Landesbediensteten deutlich höher ist als jene der männlichen, ist diesbezüglich ein gegenläufiger Trend zu erwarten.

Weitere Auswertungen – etwa zu Krankenständen, Karenzen, Qualifikationsstruktur, Integration von Menschen mit Behinderung oder die Geographische Verteilung der Dienstorte der Landesbediensteten – finden sich wie die Details zu den im Text beschriebenen Auswertungen im Personalbericht 2023. Dieser kann hier abgerufen werden.

Werner Amon, Landesrat für Europa und Internationale Angelegenheiten, Bildung & Personal: „Die Auswertungen des Personalberichts 2023 ermöglichen es, komplexere Zusammenhänge und Veränderungen im Land Steiermark zu erkennen und so besser darauf reagieren zu können. Insofern dient der Personalbericht als Steuerungsinstrument einer zukunftsfitten Verwaltung und stellt damit sicher, dass die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Politik entsprechend erfüllt werden können.?


Quelle: Land Steiermark



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