Oberösterreich: Landesrat Hattmannsdorfer - Erhöhter Heizkostenzuschuss des Landes kann ab sofort beantragt werden

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02 Feb 11:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Der Heizkostenzuschuss des Landes federt die steigenden Energiepreise für Menschen in finanziellen Notlagen ab und kann ab sofort in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. „OÖ hat bereits im Herbst den Heizkostenzuschusses um 15 Prozent auf 175 Euro erhöht, um die steigenden Energiepreise abzufedern“, so LR Dr. Hattmannsdorfer.

Der Heizkostenzuschuss des Landes federt die steigenden Energiepreise für Menschen in finanziellen Notlagen ab und kann ab sofort in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Oberösterreich hat bereits im Herbst auf Antrag von Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer den Heizkostenzuschusses um 15 Prozent auf 175 Euro erhöht, um die steigenden Energiepreise abzufedern. „Mit dem Heizkostenzuschuss leisten wir als Land Oberösterreich einen aktiven Beitrag angesichts der höheren Energiepreise. Wir unterstützen damit jene Menschen, die sich in einer finanziellen Notsituation befinden. Denn gerade ein wirtschaftlich starkes Bundesland wie Oberösterreich hat hier eine umso größere Verantwortung“, so Sozial-Landesrat Hattmannsdorfer. Auch die Bundesregierung hat vergangene Woche weitere Unterstützungsmaßnahmen auf Grund der Teuerungen am Energiemarkt angekündigt. Sozial-Landesrat Hattmannsdorfer begrüßt das Maßnahmenpaket des Bundes für Menschen in finanziellen Notsituationen. „Es ist unsere Verantwortung, jenen Menschen zu helfen, die aus welchem Grund auch immer, aktuell in einer finanziellen Notsituation sind und vor Energiearmut zu schützen. Deshalb begrüßen wir die Maßnahmen des Bundes und greifen den betroffenen Landsleuten mit der kräftigen Erhöhung des Heizkostenzuschusses zusätzlich unter die Arme“, so Hattmannsdorfer. Der Heizkostenzuschuss kann seit Dienstag, 1. Februar beantragt werden. Die Antragsfrist läuft bis 9. Mai 2022.

Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Dort liegen auch die entsprechenden Antragsformblätter auf. Gefördert werden sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettohaushaltseinkommen gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet, mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 175 Euro. Bei Alleinstehenden liegt der Grenzwert beispielsweise bei 950 Euro, bei Ehepaaren bei 1.500 Euro (Erhöhung um 380 Euro pro Kind). Details zur Antragstellung und Einkommensgrenzen auf der Website des Landes Oberösterreich unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/52800.htm


Quelle: Land Oberösterreich



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