Oberösterreich: Landesrat Achleitner - „Beweislastumkehr“ soll den für Energiewende dringend notwendigen Netzausbau beschleunigen

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Landesenergiereferent/innen-Konferenz im Zillertal in Tirol - v.l.: Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner mit dem Tiroler LH-Stv. Josef Geisler.
Foto: Land Tirol / Die Fotografen - Abdruck honorarfrei
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Landesenergiereferent/innen-Konferenz im Zillertal in Tirol - v.l.: Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner mit Bundesministerin Leonore Gewessler und dem Tiroler LH-Stv. Josef Geisler.
Foto: Land Tirol / Die Fotografen - Abdruck honorarfrei
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Landesenergiereferent/innen-Konferenz im Zillertal in Tirol - v.l.: Landesrat Markus Achleitner (Oberösterreich), Landesrat Sebastian Schuschnigg (Kärnten), Stadtrat Jürgen Czernohorszky, Landesrätin Ursula Lackner (Steiermark), LH-Stv. Josef Geisler (Tirol), Bundesministerin Leonore Gewessler, Landesrat Josef Schwaiger (Salzburg), Landesrat Daniel Zadra (Vorarlberg).
Foto: Land Tirol / Die Fotografen - Abdruck honorarfrei
14 Okt 06:00 2023 von Redaktion International Print This Article

Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner: „Einstimmige Unterstützung der Energiereferent/innen der Bundesländer für die Oberösterreich-Initiative zur Schaffung einer zeitgemäßen Rechtslage für die rasche Umsetzung von Stromleitungsprojekten“

„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Beschwerden gegen den geplanten 220-kV-Versorgungsring im oberösterreichischen Zentralraum aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, hat gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen für den Netzausbau entsprechen. Daher ist es erfreulich, dass in der heutigen Konferenz der Landesenergiereferent/innen unsere Oberösterreich-Initiative einstimmig beschlossen worden ist, durch die Stromleitungsprojekte, ohne die die Energiewende nicht in der notwendigen Schnelligkeit umgesetzt werden kann, künftig beschleunigt werden sollen. Konkret geht es um eine Beweislastumkehr, wie sie auch bei der Gewerbeordnung auf der Basis eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs vollzogen worden ist“, betont Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner. „Konkret soll in Zukunft nur noch im Ausnahmefall, bei einer ‚nachweislichen Gefährdungslage‘, eine aufschiebende Wirkung zuerkannt werden können“, so Landesrat Achleitner. Das Projekt "Sichere Stromversorgung Zentralraum OÖ" von APG, Netz OÖ und Linz Netz sieht vor, dass das bestehende 110-kV-Netz im Zentralraum durch einen 220-kV-Versorgungsring abgelöst wird. Dieser ist unter anderem für die Elektrifizierung der Stahlerzeugung der voestalpine notwendig, für die gerade erst der Spatenstich erfolgt ist. „Eine leistungsfähige Stromnetzinfrastruktur ist nicht nur das Rückgrat für den österreichischen und insbesondere oberösterreichischen Wirtschaftsstandortes, sondern auch die Grundvoraussetzung für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien, die Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten und die Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele. Daher ist es wichtig, dass die derzeitige Rechtslage Projekte für eine versorgungssichere Energiewende nicht verzögert, sondern beschleunigt. Es ist daher sehr positiv, dass die Energiereferent/innen der anderen Bundesländer einstimmig unseren Vorstoß in Richtung Bund unterstützen, dass aufschiebende Wirkung von Beschwerden im Regelfall gesetzlich ausgeschlossen sein sollen“, erläutert Landesrat Achleitner. „Nur im Ausnahmefall, bei einer ‚nachweislichen Gefährdungslage‘ sollte eine aufschiebende Wirkung zuerkannt werden können. Vorbild wäre hier die Gewerbeordnung, die - einem entsprechenden VfGH-Erkenntnis folgend - novelliert worden ist. Eine solche Regelung ist auch unionsrechtlich und nach der Aarhus-Konvention zulässig. Letztere verlangt nach der Entscheidung des EuGH nur, dass die Möglichkeit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bestehen muss, es besteht aber kein Erfordernis, sie von Gesetzes wegen anzuordnen. Die vorgeschlagene Regelung für Energiewende-Vorhaben wäre - wegen der Dringlichkeit der Energiewende - auch sachlich gerechtfertigt und geboten“, unterstreicht Landesrat Achleitner. Ebenfalls einstimmiger Beschluss für finanziellen Spielraum der Energieversorgungsunternehmen für Erneuerbaren-Ausbau„Der Ausbau der Erneuerbaren Energien zur Umsetzung der Energiewende erfordert nicht nur zeitgemäße rechtliche Rahmenbedingungen, sondern auch einen ausreichenden finanziellen Spielraum für die Energieversorgungsunternehmen. Deshalb haben auf Vorschlag Oberösterreichs die Landesenergiereferent/innen der Bundesländer heute ebenfalls einstimmig den Bund aufgefordert, die Abschöpfung angeblicher Übergewinne der Landes-Energieunternehmen mit Jahresende - so wie in anderen Staaten - auslaufen zu lassen. Denn diese Gewinne sind für die möglichst rasche Umsetzung der Energiewende unerlässlich“, hebt Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner hervor. „Es kann nicht sein, dass der Bund Landesmittel der Energieversorger abzieht und damit den Ausbau der Erneuerbaren lähmt - dies haben die Energie-Landesräte Österreichs heute parteiübergreifend und einstimmig dem Bund klargemacht“, fasst Landesrat Achleitner den Beschluss zusammen.


Quelle: Land Oberösterreich



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