Kärnten: Land und Gemeinde gemeinsam gegen Erweiterung von Chalet-Dorf am Klippitztörl

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
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26 Feb 05:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Fellner und Bgm. Dohr erteilen von Investoren immer wieder geäußerten Wünschen zu neuen Chalets am Klippitztörl klare Absage - Neues Raumordnungsgesetz sowie Gutachten der Technischen Universität (TU) Wien untermauern diese Haltung.

Klagenfurt (LPD). In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Gespräche und Begehrlichkeiten, das bereits bestehende Chalet-Dorf am Klippitztörl zu erweitern. Ein behördliches Verfahren wurde diesbezüglich jedoch nie in Gang gesetzt. Der zuständige Referent für Raumordnung und Gemeindeplanung, Landesrat Daniel Fellner, wie auch der Bürgermeister der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal, Dieter Dohr, bestätigen: „Die Gemeinde hat keine Erweiterung des Chalet-Dorfs am Klippitztörl beschlossen. Es läuft daher auch kein formelles Umwidmungsverfahren“. Ebenfalls habe diesbezüglich keine Überarbeitung der relevanten Konzepte stattgefunden und wurden die erforderlichen Überprüfungen auch nicht abgeschlossen. Ganz im Gegenteil: „Ein Hotelbetrieb, wie ursprünglich auch geplant und gewidmet, zur rein gewerblich touristischen Nutzung, hätte bisher jederzeit gebaut werden können und kann es immer noch. Aber sicher keine weitere Verbauung durch Chalets“, so der Bürgermeister, der ergänzt, dass „man von Seiten der Gemeinde nach Gesprächen mit allen Parteien einstimmig übereingekommen ist, dies genauso zu handhaben“.

Diese Haltung untermauert auch ein vom Land bei der TU Wien in Auftrag gegebenes Gutachten zur Situation am Klippitztörl. Fellner: „Das unter der Leitung des international anerkannten Raumordnungsexperten Arthur Kanonier vom Institut für Raumplanung, Bodenpolitik und Bodenmanagement der TU Wien, kommt eindeutig zu dem Schluss, dass eine weitere Verbauung am Klippitztörl eine Zersiedelung bewirke. Im neuen Raumordnungsgesetz wurde jedoch die Vermeidung von Zersiedelung als eigener Grundsatz etabliert. Diesem Grundsatz muss nunmehr bei jeder geplanten Umwidmung entsprochen werden“.

Um also allfällige weitere Diskussionen und Spekulationen zum Thema Erweiterung des Chalet-Dorfes auf dem Klippitztörl ein für alle Mal zu beenden, beziehen Fellner und Dohr ganz klar Position: „Weitere Chalets auf dem Klippitztörl sind weder im Sinne des neuen Raumordnungsgesetzes, noch der Gemeinde als Widmungsbehörde oder des Landes als Aufsichtsbehörde. Deswegen erteilen wir jeglichen Begehrlichkeiten von Investoren in diese Richtung hiermit eine klare Absage“.



Quelle: Land Kärnten



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