Salzburg: Land erhöht die Einkommensgrenzen beim Heizkostenzuschuss

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Foto: Land Salzburg/Franz Schwaighofer
28 Dez 04:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Anträge wieder ab 1. Jänner möglich / 2023 half das Land rund 12.000 Mal / Treffsichere Unterstützung gehen die Teuerung

(LK) Stark nachgefragt war der Heizkostenzuschuss im ablaufenden Jahr 2023. Das Land Salzburg half bisher rund 12.000 Mal mit je 600 Euro gegen die Teuerung. Mit 1. Jänner 2024 werden die Einkommensgrenzen angehoben.

Ab 1. Jänner 2024 kann der Heizkostenzuschuss des Landes wieder beantragt werden. Die Einkommensgrenzen wurden erhöht.

Rund 19.000 Anträge für den Heizkostenzuschuss des Landes wurden im Jahr 2023 gestellt. Die Unterstützung wurde im Frühling 2023 von 300 Euro auf 600 Euro erhöht, die Einkommensgrenzen hinaufgesetzt und die Antragsfrist bis Ende Oktober verlängert. Ab 1. Jänner 2024 kann der Heizkostenzuschuss wieder beantragt werden, die Einkommensgrenzen dafür steigen neuerlich.

Pewny: „Treffsichere Hilfe.“

Einfach und treffsicher möglichst vielen Menschen zu helfen, die dringend Unterstützung brauchen, ist das Ziel des Heizkostenzuschusses. „Wir konnten im Jahr 2023 deutlich mehr Salzburger erreichen. Das zeigen die rund 19.000 Anträge, die wir genau geprüft haben, damit die öffentlichen Gelder dort ankommen, wo sie benötigt werden. Im kommenden Jahr haben noch deutlich mehr Haushalte die Möglichkeit, die Unterstützung zu beantragen. Wir versuchen dabei die Bürokratie möglichst gering zu halten und dennoch jenen zu helfen, die es wirklich brauchen“, so Soziallandesrat Christian Pewny.

Höhere Einkommensgrenzen für 2024

Ab dem Neujahrstag 2024 kann der Heizkostenzuschuss in der Höhe von 600 Euro wieder beantragt werden. Die Einkommensgrenzen werden mit dem Jahreswechsel erhöht. Bei Einzelpersonen steigen sie von 1.300 auf 1.392 Euro netto, bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Partnerschaften von 1.700 auf 1.820 Euro netto. Für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt erhöht sich der Betrag um jeweils weitere 385 Euro, statt wie bisher 360 Euro. Jede zusätzliche erwachsene Person im Haushalt und auch Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, erhöhen die Grenze um jeweils 621 Euro, 2023 waren es hier 580 Euro. Pro Jahr wird der Zuschuss einmal ausbezahlt.

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Quelle: Land Salzburg



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