Steiermark: Land Steiermark gibt Immunisierten Vorrang bei Neuaufnahmen

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Steiermark

29 Jun 04:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Impfsolidarität zum Schutz von KollegInnen und Kontaktpersonen vor COVID-19-Infektionen

Graz (28. Juni 2021).- Die Steiermärkische Landesregierung hat in den vergangenen Tagen intensiv mit Expertinnen und Experten beraten, welche Maßnahmen gesetzt werden können, um die Durchimpfungsrate unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes sowie landesnaher Einrichtungen in Bezug auf die COVID-19-Schutzimpfung weiter zu erhöhen. Man ist dabei zum Ergebnis gekommen, dass die COVID-19-Schutzimpfung insbesondere bei Neuaufnahmen zu einem wesentlichen Anstellungs-Kriterium werden soll.

Landesverwaltung:Bei Neueinstellungen in den Landesdienst wird es künftig eine Bevorzugung jener Bewerberinnen und Bewerber geben, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Diese Regelung gilt für Job-Ausschreibungen ab August. „Gegen COVID-19 geimpfte Personen schützen nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Für den Landesdienst ist es uns besonders wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen wie auch jene Parteien, die mit unseren Bediensteten Kontakt haben, bestmöglich vor einer Ansteckung mit COVID-19 geschützt werden“, betont Personallandesrat Christopher Drexler und fügt hinzu: „Die Landesverwaltung muss zu jedem Zeitpunkt voll funktionsfähig sein. Ganz besonders in einer Krise, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst unverzichtbar. Wir müssen daher jedes Risiko minimieren, dass diese Leistungsfähigkeit durch Infektionskrankheiten gefährdet wird.“

Sozial- und Behinderteneinrichtungen:„Solidarität hat uns in der akuten Phase der Pandemie ausgezeichnet. Zur Solidarität und zum Schutz zählt auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sensiblen Bereichen geimpft sind. Die neue Regelung gilt im Sozialbereich für landeseigene Einrichtungen wie das Kompetenzzentrum für berufliche Inklusion in Andritz, die Einrichtung für Jugendliche ‚Aufwind‘, das Landesausbildungszentrum Hartberg und das Heilpädagogische Zentrum, die Landessonderschule und den Sonderhort im Hirtenkloster und das Förderzentrum für Hör- und Sprachbildung­“, erläutert Soziallandesrätin Doris Kampus. Sie fügt hinzu: „Generell appelliere ich darüber hinaus an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialbereich, solidarisch zu sein und sich impfen zu lassen.“

Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft mbH (KAGes):Analog zur Vorgangsweise für den Landesdienst, wird es auch bei der KAGes ab August bei Neueinstellungen eine Bevorzugung jener Bewerberinnen und Bewerber geben, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind.

Bildungseinrichtungen:Landeslehrerinnen und Landeslehrer sind Landesbedienstete – hier gelten für Neuaufnahmen künftig die gleichen Regelungen wie für die Landesverwaltung.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen ist das Land Steiermark nicht Dienstgeber. In der Regel handelt es sich um Gemeindebedienstete oder Angestellte privater Träger. Das Bildungsressort des Landes Steiermark richtet daher gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund den Appell an die steirischen Städte und Gemeinden sowie an die privaten Träger, ähnliche Regelungen für Neuaufnahmen zu treffen, wie es das Land Steiermark etwa für die Landesverwaltung vorsieht.

Gesundheits- und Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß betont: „Wir müssen jetzt alles dazu tun, damit sich beim derzeit geringen Infektionsgeschehen so viele Menschen wie möglich impfen lassen. Impfen ist Selbstschutz, aber auch Wahrnehmung einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Gerade in Schulen als auch im Gesundheitsbereich ist eine vollständige Corona-Schutzimpfung sinnvoll und wirksam.“

Für alle genannten Bereiche gilt: Ist eine Bewerberin bzw. ein Bewerber nicht geimpft, führt dies zu keiner Benachteiligung im Auswahlprozess, wenn die jeweilige Person die Impfung nachholt. Dafür wird ein Zeitraum von drei Monaten zur Erreichung der vom Nationalen Impfgremium definierten Vollimmunisierung durch Impfung gewährt. Eine Person, der aufgrund von Vorerkrankungen oder anderer Umstände ärztlich bestätigt von einer Impfung abgeraten wird, wird im Bewerbungsprozess ebenfalls nicht benachteiligt und wird wie eine geimpfte Person angesehen.

Gesundheitsfachliche Stellungnahme der Medizinischen Universität Graz als Grundlage:Die erläuterte Vorgangsweise fußt auf einer gesundheitsfachlichen Stellungnahme der Medizinischen Universität Graz. Darin wird festgehalten, dass die COVID-19-Schutzimpfung nicht nur die geimpfte Person schützt, sondern auch jene, mit denen die geimpfte Person Kontakt hat. Studien zeigen, dass die Reduktion der ansteckungsfähigen Virus-Ausscheidung bei Geimpften 80 bis 90 Prozent im Vergleich zu Ungeimpften erreicht. Außerdem wird erläutert, dass eine genesene Person einer geimpften Person in Bezug auf das Reinfektionsrisiko und die derzeit bekannten Zeiträume der Schutzwirkung nicht gleichzusetzen ist. Wie aus der Stellungnahme zu entnehmen ist, trägt eine Steigerung der Impfungen im Landesdienst bzw. in den genannten Bereichen – wenn es sich auch um verhältnismäßig kleine Gruppen im Vergleich zur Gesamtbevölkerungsanzahl handelt – zum Erreichen einer Gruppenimmunität von rund 70 Prozent bei. Es geht daher sowohl um den Schutz von Kolleginnen und Kollegen, als auch von Parteien und Kontaktpersonen im Zuge der beruflichen Tätigkeit als auch um einen Beitrag zu einer Gruppenimmunität, um vor allem jene zu schützen, die nicht durch eine Impfung geschützt werden können.

Statements der Gesundheitsexperten:Robert Krause von der Medizinischen Universität Graz, der die gesundheitsfachliche Stellungnahme verfasst hat, erläutert: „Die Medizinische Universität Graz wird ab August bei neu eintretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine SARS-CoV-2-Impfung oder die Bereitschaft dazu, innerhalb von drei Monaten die Impfung durchzuführen, verlangen. Dadurch werden die Patientinnen und Patienten geschützt, die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die jeweilige Person selbst.“

Der Infektiologe Bernhard Haas von der KAGes unterstreicht: „Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber ist es unsere oberste Prämisse, die Weitergabe von SARS-CoV-2 im Tätigkeitsbereich sowohl gegenüber den Patientinnen und Patienten als auch gegenüber den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu reduzieren. Wir streben eine sehr hohe Durchimpfungsrate innerhalb der KAGes an und wollen auch weiterhin Motivationsschritte setzen, damit möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Impfschutz haben. Denn es gilt vor allem diejenigen vulnerablen Gruppen zu schützen, die mit den vorhandenen Impfstoffen nicht ausreichend geschützt werden können.“

Gerhard Stark, Ärztlicher Direktor für die Ordensprovinz betont: „Schon jetzt ist es bei den Ordenseinrichtungen ein Anstellungserfordernis, eine Masern-Mumps-Röteln-Impfung nachweisen zu können oder die Bereitschaft zu zeigen, sie in einem adäquaten Zeitraum nachzuholen. Selbiges gilt bei uns ab sofort für die COVID-19-Schutzimpfung. Keine einzige Studentin, kein einziger Krankenpflegeschüler könnte heute ein Praktikum bei uns machen, wenn er keine MMR-Impfung vorweisen kann. Wir sehen es als moralisch, ethische Verpflichtung alljener an, die sich um behinderte Menschen, um alte Menschen, um erkrankte Menschen kümmern, sich gegen übertragbare Krankheiten impfen zu lassen. Wir müssen uns weiterhin darum bemühen auch verständlich zu machen, wie wertvoll diese Impfung ist und in welchem privilegierten Land wir in diesem Zusammenhang leben dürfen.“


Quelle: Land Steiermark



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