Salzburg: Land Salzburg stärkt der heimischen Jägerschaft den Rücken
Foto: Land Salzburg/Neumayr/Hofer
Nachtzieltechnik gegen hohen Schwarzwildbestand / Gesetzesnovelle seit Jahresbeginn in Kraft
(LK) Mit Jahresbeginn trat die Jagdgesetzesnovelle in Kraft, zahlreiche Verordnungen zu Biber, Fischotter, Schwarzwild und Rotwild sowie zur Wildfütterung wurden erlassen. Damit gab und gibt das Land Salzburg der heimischen Jägerschaft wirkungsvolle Werkzeuge in die Hand, um ihrer wichtigsten Aufgabe nachzugehen: Das Gleichgewicht von Wild und Wald herzustellen und zum alltäglichen Schutz der Natur beizutragen.
Im Rahmen der Bezirksjägertage ging Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek auf die Novelle des Salzburger Jagdgesetzes ein, die mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Ein zentrales Thema dabei waren die Nachtzielhilfen. Svazek betonte, dass die rund 12.000 Mitglieder der Salzburger Jägerschaft ein unverzichtbarer Partner im Wildtiermanagement sind. Jägerinnen und Jäger leisten täglich wichtige Arbeit für ein ausgewogenes Wildtiermanagement und tragen damit wesentlich zum Schutz der heimischen Natur- und Kulturlandschaft bei. Dafür gebührt ihnen großer Dank.
Svazek: „Jäger wissen, was nötig ist.“
Anlässlich der Bezirksjägertage, die seit Februar abgehalten werden, betont Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek, wie wichtig klare und sinnvolle Regeln für die Jagd sind: „Niemand kennt die Salzburger Natur so gut wie unsere Jägerinnen und Jäger, die tagtäglich für das Umweltgleichgewicht sorgen. Wir unterstützen sie nach Kräften mit einem Regelwerk, das ihnen die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags erleichtert“, so Svazek und sie ergänzt: „Ein großer Dank gilt der Jägerschaft für ihre breite Unterstützung, wie beispielsweise beim Wildtier-Monitoring. Ohne diese könnten wir viele gesetzliche Verbesserungen gar nicht umsetzen.“
Gesetzesnovelle bringt wichtige Neuerungen
Seit Jahresbeginn ist eine wichtige Novelle des Jagdgesetzes in Salzburg in Kraft. Damit wurden Nachtzielhilfen für die Jagd auf Schwarzwild sowie auf Biber und Raubwild erlaubt. „Das Gesetz regelt aber auch klar, was im Fall einer missbräuchlichen Verwendung der „Nachtzielhilfe“, insbesondere bei Rot-, Dam-, Reh- oder anderen Wildarten passiert. Die Jagdkarte wird für mindestens fünf Jahre entzogen“, stellt LH-Stellvertreterin Marlene Svazek klar. Wir brauchen auch Ruhe für das Wild, daher ist eine restriktive Verwendung für uns klar.
Änderungen durch Jagdgesetznovelle im Überblick
- Technikeinsatz: Der Einsatz von künstlichen Nachtzielhilfen wird für die Bejagung von Biber, Raubwild (Beutegreifer), Schwarzwild und invasiven Arten erlaubt, bleibt aber für anderes Wild verboten.
- Bejagung und Fallen: Die Nutzung von Wildfallen (Schwarzwild) wird durch behördliche Ausnahme ermöglicht.
- Schwarzwild und Raubwild: Die Abschussmeldungen für Schwarzwild, Muffelwild und Goldschakal werden ausgeweitet. Der Goldschakal erhält spezifische Schonzeiten.
- Wolf und Artenschutz: Der Wolf wird als jagdbares Wild definiert.
- Einführung des amtlichen Monitorings zu Wolf, Biber, Fischotter und Co.
15 Biber entnommen
Insgesamt wurden 15 Biber entnommen, davon vier im Pinzgau. Gerade dort ist der Druck durch die wachsende Biberpopulation besonders spürbar, weil die Konkurrenz zur bedrohten Fischart Äsche groß ist. Die Biber-Verordnung wird laufend evaluiert und bei Bedarf entsprechend angepasst oder erweitert. Beim Fischotter werden mittlerweile die vorgesehenen Entnahmezahlen gut erreicht. Ein deutlicher Hinweis darauf, wie wichtig die Unterstützung der Jägerschaft für den Schutz der Fischerei ist.
Quelle: Land Salzburg
