Salzburg: Land Salzburg regelt den Umgang mit dem Biber

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Foto: Bernhard Schön
06 Aug 19:00 2025 von Redaktion International Print This Article

Maßnahmengebietsverordnung in Begutachtung / Abgestimmt mit FFH-Richtlinie / Derzeit 400 Tiere in Salzburg / Prävention, Schutz und Entnahme

(HP) Heute Mittwoch, 6. August 2025, geht die neue Maßnahmengebietsverordnung für das Bibermanagement des Landes für 14 Tage in Begutachtung. Sie legt klare Regeln für den Umgang mit dem mittlerweile in ganz Salzburg verbreiteten Nager fest.

Mit der neuen Maßnahmengebietsverordnung, die jetzt in Begutachtung ist, soll der Umgang mit dem Biber in Salzburg klar geregelt werden. (Symbolbild)

Die neue „Biber-Verordnung“ soll künftig regeln, wie mit dem Tier umgegangen wird, wenn es zu Problemen mit Menschen, Infrastruktur oder der Tierwelt kommt. Eine mit der FFH-Richtlinie der EU abgestimmte Maßnahmenverordnung soll das Werkzeug sein, um flexibel auf Konflikte reagieren zu können.

Svazek: „Entnahme ist das letzte Mittel.“

Der Biber ist ein bedeutender Teil des heimischen Ökosystems, seine Aktivitäten bringen jedoch immer öfter Probleme mit sich, von überschwemmten Verkehrswegen bis hin zu Schäden in der Land- und Forstwirtschaft. „Der Biber ist kein Feindbild. Aber dort, wo seine Aktivitäten Menschen, Infrastruktur oder Biodiversität gefährden, braucht es Regeln. Klar ist: Eine Entnahme ist das letzte Mittel, nicht das erste“, so Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek. Da der Biber laut FFH-Richtlinie (Anhang IV) besonders geschützt ist, braucht es für jede Verordnung eine wildökologische Stellungnahme, um sicherzustellen, dass der günstige Erhaltungszustand der Population nicht gefährdet wird.

Rund 400 Biber in Salzburg

In Salzburg gibt es derzeit eine Population von rund 400 Tieren. Dazu einen jährlichen Zuwachs von rund sieben bis 10 Prozent. „Damit ist der günstige Erhaltungszustand für den Biber jedenfalls erfüllt und die Grenzen des Zusammenlebens mit menschlichen Interessen werden deshalb zunehmend überschritten“, so Svazek.

Prävention, Schutz und Entnahme

Die Maßnahmengebietsverordnung biete dem Land Salzburg künftig einen ausdifferenzierten Werkzeugkoffer, um flexibel und je nach Situation auf Konflikte reagieren zu können: „Wir verfolgen das Prinzip: Prävention, Schutz, Entnahme. Und das genau dieser Reihenfolge“, fasst Marlene Svazek die Maßnahmen in drei Punkten zusammen.

Präventionsmaßnahmen

  • Einzelschutz
  • Anbringen von Verstreichmitteln
  • Entschädigungen und Biberprämie als Teil des Vertragsnaturschutzes
  • Beratung durch die Biberbeauftragte des Landes Salzburg

Dammentfernung

  • Nicht-Biberburgen-sichernde Dämme können nach Rücksprache rasch entfernt werden
  • Biberburgen-sichernde Dämme sind besonders geschützt (FFH-Anhang IV) und Entfernung ist nur nach Genehmigung zulässig

Entnahme von Tieren

  • Maximal 15 Biber können entnommen werden. Ausschließlich in definierten Gebieten (§4 VO).
  • Entnahme nur im Zeitraum von 15. September bis 15. März
  • Die Methoden: Lebendfang, Erlegung mit Langwaffe, Nachtzieltechnik, Verbringung (ausschließlich in der Stadt Salzburg)

Nächste Schritte

Die Maßnahmengebietsverordnung ist vom 6. August 2025 an für 14 Tage in Begutachtung. Nach Ablauf der Frist werden die Stellungnahmen detailliert gesichtet.

Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_250806_31 (mw/msc)


Quelle: Land Salzburg



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