Niederösterreich: Land Niederösterreich fördert Notruftelefon für pflegebedürftige Personen

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Niederösterreich

01 Aug 07:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Teschl-Hofmeister: Möchten Zielgruppe Sicherheit im Alltag rund um die Uhr bieten

Das Notruftelefon bietet älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen, welche alleine leben, an 365 Tagen im Jahr Sicherheit rund um die Uhr. Im Notfall wird durch einen einfachen Druck am Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette ein automatischer Notruf ausgelöst. Knapp 23.000 Monatsmieten wurden im vergangenen Jahr vom Land Niederösterreich gefördert.

„Ältere alleinlebende Personen fühlen sich in vielen Situationen im Alltag unsicher. Das Notruftelefon soll ihnen Sicherheit geben. Immer wieder hört man von Personen die beispielsweise gestürzt sind und nicht zum Telefon gekommen sind, hier kann das Notruftelefon unter Umständen sogar Leben retten. Ich freue mich, dass das Land Niederösterreich diese Armbänder oder Halsketten finanziell fördert“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Bei den meisten Anbietern kann man zwischen dem Notruftelefon classic und dem mobilen Notruftelefon wählen. Während das stationäre Notruftelefon für Sicherheit zu Hause sorgt, kann mit dem mobilen Notruftelefon zusätzlich auch unterwegs, also außerhalb der eigenen vier Wände, im Garten, bei Einkäufen, etc. ein Notruf abgesetzt werden und über den mobilen Handsender mit der Notrufzentrale Kontakt aufgenommen werden.

„Das Notruftelefon kann über die Trägerorganisationen der sozialen Dienste angemietet werden und wurde im Jahr 2021 unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Mietkostenzuschuss von 21,03 Euro gefördert“, so Teschl-Hofmeister. Der Antrag auf Übernahme der Mietkosten eines Notruftelefons ist im Wege der Trägerorganisationen einzubringen. Trägerorganisationen sind derzeit Hilfswerk NÖ, Volkshilfe NÖ, Caritas der Diözese St. Pölten, Caritas der Erzdiözese Wien und das Österreichische Rote Kreuz Landesverband NÖ.

Voraussetzungen für einen Mietkostenzuschuss sind ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich, das Nettohaushaltseinkommen darf die Einkommensgrenzen für die Fernsprechgrundgebührenbefreiung des Gebühren Info Service (GIS) in der jeweils geltenden Höhe nicht überschreiten und die Bestätigung des Hausarztes über die Notwendigkeit eines Notruftelefons.


Quelle: Land Niederösterreich



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