Vorarlberg: LSth.in Schöbi-Fink: „Intensive legistische Arbeit auch in erster Jahreshälfte 2022“

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Vorarlberg

28 Dez 10:00 2021 von Redaktion International Print This Article

Legistik-Referentin kündigt für kommende Monate „ehrgeiziges und thematisch breites Gesetzgebungsprogramm“ an

Bregenz (VLK) – Brennende Zukunftsthemen stehen auch weiterhin im Fokus der intensiven legistischen Arbeit des Landes, wie Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink als ressortzuständige Legistik-Referentin mit Blick auf die Gesetzgebungstätigkeit im ersten Halbjahr 2022 betont. Vorgesehen ist unter anderem, bis spätestens Ende Juni die Begutachtung des neuen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes abgeschlossen zu haben. Gesetzliche Änderungen sind darüber hinaus im Vorarlberger Baurecht und im Luftreinhalterecht geplant. Das geschieht eng abgestimmt mit den legistischen Arbeiten, die parallel auf Bundesebene erfolgen, teilt die Legistik-Referentin mit.

Rückblickend auf 2021 verweist Schöbi-Fink auf die ressourcenintensive Ausarbeitung zweier Gesetzespakete zur Pandemiebewältigung, die vom Vorarlberger Landtag beschlossen werden konnten. Abseits der allgegenwärtigen Corona-Thematik wären auch andere, für die Zukunft ganz entscheidende Themenbereiche erfolgreich bearbeitet worden. In diesem Zusammenhang erinnert die Landesstatthalterin an die breit über das ganze Landesrecht angelegte Novelle, mit der die Digitalisierung in der Verwaltung vorangetrieben und der Verfahrensablauf zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung erleichtert werden. Die Beschlussfassung im Landtag ist bereits erfolgt. „Der Abbau von bürokratischen Hürden, Vereinfachungen sowie Erleichterungen bei allen Behördenwegen sind auch künftig zentrale Ziele, denen wir uns mit ganzer Kraft widmen werden“, stellt Schöbi-Fink einmal mehr klar.

Neues Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
Ziel des neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes ist es, auf allen Ebenen der institutionellen Kinderbetreuung – von der Kinderspielgruppe, über die Kleinkindgruppe, über den Kindergarten bis zur außerschulischen Kinderbetreuung – eine angemessene und qualitativ hochwertige Form der Betreuung zu gewährleisten, erläutert Schöbi-Fink als für den gesamten Bereich der Elementarpädagogik verantwortliche Referentin in der Landesregierung: „Unter dem übergeordneten Ziel des Kindeswohls gilt es die verschiedensten Anliegen zu berücksichtigen und bedarfsgerechte und praxistaugliche Angebote sicherzustellen“.

Auf der jungen Generation liege größtes Augenmerk, stellt die Landesstatthalterin klar und verweist auf die bestimmende Positionierung im Sinne der Marke Vorarlberg, bis 2035 chancenreichster Lebensraum für Kinder zu werden. Dazu gehöre eben auch ein bestmögliches Angebot für Kinderbetreuung und frühe Bildung in Vorarlberg, um Kinder schon im frühen Alter ganzheitlich zu fördern und für die Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die Begutachtung des neuen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes soll im ersten Halbjahr 2022 stattfinden.

Einsatz für ökologisch nachhaltigen Wärmesektor
Um die Abhängigkeit von Energieimporten weiter zu verringern und Vorarlberg in Energiefragen unabhängiger und selbstbestimmter zu machen, werden auf allen politischen Ebenen die Anstrengungen verstärkt. Sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene werden daher die legistischen Voraussetzungen für einen verstärkten Einsatz ökologisch nachhaltiger Energiesysteme, für zusätzliche Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und für einen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger geschaffen. Von Landesseite werden diesbezüglich Optimierungen beim Baurecht und beim Luftreinhalterecht vorgenommen, die abgestimmt mit den parallel laufenden Arbeiten auf Bundesebene erfolgen. Die entsprechenden Novellen sollen – abhängig von der Einhaltung des Zeitplans auf Bundesebene – noch im ersten Halbjahr 2022 in Begutachtung geschickt werden, informiert Schöbi-Fink.

Sonstige Gesetzesvorhaben
Daneben stehen eine Vielzahl weiterer Vorhaben auf dem Programm, etwa die Umsetzung der sogenannten Whistleblower-Richtlinie mit dem Landesvolksanwalt als externe Meldestelle oder Novellen im Dienstrecht (mit Änderungen betreffend Pflegeurlaub, Familienhospizkarenz, aber auch zu Homeoffice) und schulrechtliche Novellen. Vorgesehen ist weiters eine Überarbeitung von raumplanungsrechtlichen Regelungen betreffend Ferienwohnungen (Stichwort: Investorenmodell). Hinter dem „ehrgeizigen und thematisch breiten Gesetzgebungsprogramm“ stehe der Anspruch, Vorarlberg im Sinne der Bevölkerung und der heimischen Wirtschaft erfolgreich weiterzuentwickeln, begründet Landesstatthalterin Schöbi-Fink die gezielten qualitativen Verbesserungen und Konkretisierungen von bestimmten Gesetzesmaterien und die erforderlichen rechtlichen Anpassungen.


Quelle: Land Vorarlberg



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