Vorarlberg: LSth. Schöbi-Fink - „Unterstützung für Vorarlbergs Schülerinnen und Schüler“

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Vorarlberg

25 Aug 12:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Neue Richtlinie über die Vergabe von Beiträgen an Schülerinnen und Schüler zu den Kosten von Nachhilfeunterricht und Schulveranstaltungen

Bregenz (VLK) – Finanzielle Unterstützung in der Nachhilfe erhalten Schülerinnen und Schüler, die eine Wiederholungsprüfung absolvieren müssen. „Damit unterstützen wir gezielt Schülerinnen und Schüler, die trotz einer schwierigeren Einkommenssituation ihrer Eltern Nachhilfeunterricht in Anspruch nehmen und an Schulveranstaltungen teilnehmen können“, so Bildungsreferentin Barbara Schöbi-Fink. In ihrer jüngsten Regierungssitzung hat die Vorarlberg Landesregierung eine Änderung der Richtlinie über die Vergabe von Beiträgen an Schülerinnen und Schüler zu den Kosten von Nachhilfeunterricht und Schulveranstaltungen beschlossen. Darin werden sowohl die Richtsätze erhöht, als auch der Kreis der möglichen AntragsstellerInnen erweitert.

„Natürlich können wir es den Schülerinnen und Schülern nicht erlassen zu lernen. Sie sollen aber mit bestmöglicher Betreuung durch die Wiederholungsprüfung geleitet werden, um das Schuljahr positiv abschließen zu können“, so Schöbi-Fink. Für viele Familien sind die Kosten für den Nachhilfeunterricht – gerade in der derzeit angespannten Situation – eine zusätzliche Belastung. Gefördert werden bis zu 15 Einheiten Nachhilfeunterricht. Bei der Berechnung des Einkommens werden die Familienbeihilfe und der Familienbonus plus nicht berücksichtigt.

Auch die Kosten, welche durch Schulveranstaltungen (bspw. Schiwochen oder Sportwochen) entstehen, bedeuten für viele Familein eine zunehmende Herausforderung. Um den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme trotzdem ermöglichen zu können, unterstützt das Land Vorarlberg die Familien mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 180 Euro. Dieser bemisst sich am Familiennettoeinkommen im Monat vor der Antragsstellung. Auch hier werden die Familienbeihilfe und der Familienbonus plus nicht zur Errechnung des Nettoeinkommens berücksichtigt.

Die bisherige Förderabwicklung hat gezeigt, dass einige Anpassungen der Richtlinie erforderlich sind, um einerseits Sachverhalte zu regeln, die bisher von der Richtlinie nicht abgedeckt waren und andererseits die administrative Abwicklung zu erleichtern. „Mit der neuen Richtlinie werden die Abläufe für alle Beteiligten vereinfacht und Vorarlbergs Familien schnell und treffsicher unterstützt“, so Schöbi-Fink.

Die Landesstatthalterin erinnert in diesem Zusammenhang auch an das Schulstartpaket des Landes Vorarlberg, sowie die Unterstütztung der Caritas Lerncafès.


Quelle: Land Vorarlberg



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