Burgenland: LR Winkler - Teuerungsrate für burgenländische Jugendorganisationen mit zusätzlicher Förderung vom Land entschärft!

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(Archivbild) TeilnehmerInnen des Jugendtalks in Mattersburg mit LRin Daniela Winkler, LAbg. Bgm.in Claudia Schlager und Influencerin Malentschi
Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland/Büro LRin Winkler
04 Jän 18:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Mitglieder des Landesjugendforums erhalten 30.000 Euro

Da die Jugendorganisationen von der Teuerung nicht verschont bleiben, erhöht das Land die Fördermaßnahmen und die Mitglieder des Landesjugendforums erhalten zusätzlich 30.000 Euro. Für Jugendlandesrätin Daniela Winkler ist wichtig, mit der zusätzlichen Förderung die Teuerungsrate abzufedern: „Damit wollen wir verhindern, dass die Jugend aufgrund der Mehrkosten in ihren Möglichkeiten zu sehr eingeschränkt wird. Es ist uns wichtig, dass sich die jungen Menschen in ihrem Bereich entfalten können und ihre Ideen und Vorhaben für die Gesellschaft umsetzen können.“

Mit den neuen Förderrichtlinien wurde das Fördervolumen für die Jugend bereits zu Beginn des Jahres auf eine Viertelmillion Euro erhöht. Unterstützt werden vor allem Investitionen für Jugendräume, Interrailreisen, Schulaufenthalte im Ausland oder Schul-Exkursionen oder das Organisieren eines Open-Air Sommerkinos. Die Jugendlichen können damit in ihren Gemeinden ihren Betätigungsradius vergrößern. Darüber hinaus sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden, damit ihnen in ihren Gemeinden ein Treffpunkt zur Verfügung steht.

Unabhängig davon stellt das Land Burgenland den burgenländischen Jugendorganisationen ab 2024 Fördermittel in der Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung. Das Landesjugendforum besteht aus 27 Mitgliedern. Die Betätigungsfelder reichen von Sport, Feuerwehrwesen, Religion, Natur, Musik und Tanz, Schülervertretungen bis hin zu politischen Jugendorganisationen.

Die Aufnahme als Organisation in das Jugendforum ist an die Erfüllung bestimmter Kriterien gebunden. Zum einen müssen die Aktivitäten der jeweiligen Jugendorganisation der jeweiligen Vereinigung auf mindestens vier Bezirke ausgedehnt sein und zum anderen muss die Förderwürdigkeit im Sinne des burgenländischen Jugendförderungsgesetzes gegeben sein. Das heißt unter anderem, die Organisationen müssen sich zu den Prinzipien der Demokratie und Verfassung der Republik Österreich bekennen. Des weiteren ist gefordert, dass die Initiativen und Projekte der jungen Menschen auf Toleranz, ein friedliches Zusammenleben, auf ehrenamtliche Tätigkeiten, Kulturangebote sowie psychische und physische Gesundheit ausgerichtet sind.


Quelle: Land Burgenland



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