Vorarlberg: LR Rauch - Abstellplätze nachrüsten und Förderung nutzen

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Vorarlberg

08 Okt 15:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bis zu 200 Euro Landesförderung pro Fahrradabstellplatz

Bregenz (VLK) – Das Land Vorarlberg fördert die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen an Gebäuden, die vor 2002 errichtet wurden. Bis zu 200 Euro pro Abstellplatz bzw. 30 Prozent der angefallenen Kosten können ausbezahlt werden, wenn die Abstellanlage eingangsnah angebracht ist, ein Dach aufweist und das Fahrrad sicher am Fahrradrahmen abgestellt werden kann. „Fahrradfahren beginnt beim Fahrradparken“, betont Mobilitätslandesrat Johannes Rauch.

Jeder Weg mit dem Fahrrad beginnt und endet mit einem abgestellten Fahrrad, und damit oft mit Schwierigkeiten: Gerade an älteren Gebäuden gibt es oft keine Möglichkeit, das Fahrrad witterungsgeschützt und diebstahlsicher abzustellen. Die Landesförderung beträgt pro Abstellplatz 200 Euro, ist aber mit 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Nicht gefördert werden reine Lenker- oder Vorderradhalterungen, da diese die Fahrräder oft beschädigen.

„Leider gehören gestohlene Fahrräder beinahe zur Tagesordnung, sicheres Abstellen ist daher besonders wichtig“, sagt der Landesrat: „Wem das Fahrrad mehr als einmal gestohlen wurde, fährt weniger oft oder gar nicht mehr. Auch wenn ich am Weg zum Fahrrad – sei es daheim oder im Büro – zuerst weite oder umständliche Wege zurücklegen muss und vielleicht ein nasses Fahrrad vorfinde, nimmt das vielen Lust und Motivation Rad zu fahren. Im Neubau wird das Fahrradabstellen immer öfter berücksichtigt. Wir investieren hier daher bewusst in die Nachrüstung besonders an älteren Gebäuden.“

Förderung kann bis Jahresende beantragt werden

Die Förderung steht für alle Gemeinden, Unternehmen und Vereine zur Verfügung und ist für Büro- oder gewerblich genutzte Gebäude genauso anwendbar wie für Mehrparteiengebäude. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, ist die Anlage noch heuer zu errichten und bis 31. Dezember 2020 zur Förderung einzureichen.

Die genauen Kriterien und Förderrichtlinien für die Landesförderung sind unter https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/contentdetailseite/-/asset_publisher/qA6AJ38txu0k/content/foerderung-sanierung-fahrradparken?article_id=80845 abrufbar.

Weitere Informationen: www.vorarlberg.at/fahrrad


Quelle: Land Vorarlberg



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