Niederösterreich: LR Königsberger-Ludwig - 1.700 Euro netto Mindestgehalt für kurzfristige Pflegeeltern

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Geld - Symbolbild
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17 Jän 16:39 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Gehaltsplus stellt gerechtere Pensionsansprüche im Alter sicher

Manchmal wird eine Familie aus der Bahn geworfen. In diesen Situationen sind Pflegeeltern wichtige Partner für die Kinder- und Jugendhilfe, damit Kinder gut aufwachsen und sich entwickeln können. Auf Initiative von Kinder- und Jugendhilfelandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig beschloss daher nun die NÖ Landesregierung für kurzfristige Pflegepersonen im Anstellungsverhältnis ein Mindestgehalt in der Höhe von 1.700 Euro netto. „Fürsorge, Geborgenheit, Verständnis, Zuneigung und Geduld sind gefragt, wenn ein Kind die Familie verlassen muss. Die Pflegeeltern nehmen diese Bedürfnisse ihrer Schützlinge rund um die Uhr wahr und geben ihnen ein liebevolles Zuhause. Das Gehaltsplus ist einerseits eine wichtige Investition in die Zukunft, damit für alle Kinder ein guter Start ins Leben möglich ist, aber andererseits auch ein gerechter Ausgleich und die entsprechende finanzielle Wertschätzung für den geleisteten Einsatz der Pflegeeltern“, freut die Landesrätin über den einstimmigen Beschluss.

Engagierte Menschen zu finden, die in wenigen Stunden bereitstünden und die Elternschaft für ein Kleinkind einige Wochen und Monate übernähmen, sei keine einfache Sache, meint Königsberger-Ludwig. Sie bedanke sich daher ausdrücklich bei allen, die sich dafür bereiterklärten und sich dieser verantwortungsvollen und herausfordernden Aufgabe stellten. „Die Gehaltssteigerung in Höhe von 975 Euro ermöglicht den engagierten Pflegepersonen, die vor allem Frauen sind, eine höhere Pension im Alter und gibt den engagierten Pflegmüttern somit auch Zukunftsperspektiven“, unterstreicht Königsberger-Ludwig die Bedeutung der Erhöhung.

Pflegepersonen der kurzfristigen Pflege leisten soziale Elternschaft auf Zeit, wenn eine Krise im familiären Rahmen nicht mehr zu bewältigen ist. Sie übernehmen für einen befristeten Zeitraum, zumeist max. sechs Monate, die Pflege und Erziehung eines Säuglings oder Kleinkindes, bis dieses entweder wieder bei seinen Eltern, bei verwandten Personen, in einer auf Dauer ausgerichteten Pflegefamilie oder in einer stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung aufgenommen werden kann.


Quelle: Land Niederösterreich



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