Oberösterreich: LR Hattmannsdorfer - Asylwerber zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichten

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Integrations-Landesrat wird bei der morgigen Konferenz der Flüchtlingsreferenten der Länder in Kärnten den Antrag stellen, Asylwerber zu gemeinnützigen Tätigkeiten zu verpflichten.
Foto: Land OÖ,
20 Sep 11:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Einfache kommunale Tätigkeiten sind als sogenannte „Remunerations-Tätigkeiten“ während des Asylverfahrens bereits möglich – Integrations-Landesrat beantragt eine Verpflichtung dazu im Rahmen der Konferenz der Flüchtlings-Referenten

Integration gelingt neben dem Erlernen der deutschen Sprache auch über Arbeit. Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer will daher Asylwerber/innen zu gemeinnütziger Ebene auf Gemeindeebene verpflichten: Bereits jetzt können diese im Ausmaß von monatlich maximal 22 Stunden für eine Vergütung Tätigkeiten übernehmen wie Gartenschnitt, Flurreinigung oder Hilfstätigkeiten in der Gemeindearbeit und Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Einen entsprechenden Antrag stellt er dazu morgen, Mittwoch, im Rahmen der Konferenz der Flüchtlings-Referenten, in der alle zuständigen Landesräte Österreichs Beschlüsse treffen.

„Wir wollen nicht, dass Asylwerberinnen und Asylwerber den ganzen Tag ohne Beschäftigung herumsitzen. Gemeinden sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben schon jetzt die Möglichkeit, Asylwerbende für kommunale Tätigkeiten wie z. B. Rasenmähen oder Flurreinigung heranzuziehen. Wir wollen, dass diese Dienstleistungen insbesondere für Asylwerbende mit hoher Bleibeperspektive künftig verpflichtend sind“, so Hattmannsdorfer.

Jährlich sind etwa 200 Asylwerbende über diese Dienstleistungsform beschäftigt. Der Landesrat will Asylwerber somit stärker in die Pflicht nehmen. Für Hattmannsdorfer gilt das Prinzip, dass Leistungen des Staates an eine Gegenleistung des Empfängers geknüpft sind. Daher soll geprüft werden, ob die Grundversorgungs-Leistung an die Erfüllung der Beschäftigungs-Pflicht gekoppelt werden kann.

Denn generell gilt: Für diese Verpflichtung muss der Bund die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, insbesondere hinsichtlich der Knüpfung von Grundversorgungsleistungen an die Verpflichtung zu einer kommunalen – und in weiterer Folge auch gemeinnützigen – Tätigkeit.

„Die Verpflichtung zu einer gemeinnützigen Beschäftigung schafft Perspektiven und verhindert, dass Asylwerberinnen und Asylwerber untätig herumsitzen müssen. Zudem erhöht die Verpflichtung zu einer gemeinnützigen Hilfstätigkeit auch die gesellschaftliche Akzeptanz von Asylwerberinnen und Asylwerbern“, so Hattmannsdorfer abschließend.


Quelle: Land Oberösterreich



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