Vorarlberg: LH Wallner - „Unterstützung für Gemeindekooperation ‚amKumma‘“

Slide background
LH Wallner: „Unterstützung für Gemeindekooperation ‚amKumma‘“::
Foto: Archiv
31 Dez 13:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesregierung stellt für Aufbau der „Personalverwaltung ‚amKumma‘“ 181.000 Euro zur Verfügung

Bregenz (VLK) – Nach wie vor sind in Vorarlberg Gemeindekooperationen stark ausgeprägt. Jüngstes Beispiel ist mit Anfang 2021 die Zusammenlegung der Personalverwaltung der Gemeinden der Region „amKumma“ (Altach, Götzis, Koblach und Mäder). Mit einem Gesamtumfang von mehr als 181.000 Euro wird die Kooperation von Landesseite unterstützt, informiert Landeshauptmann Markus Wallner.

Durch die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft lassen sich Kräfte bündeln und die Gemeinden können vieles effizienter organisieren und Kosten sparen. „Der Vorteil liegt vor allem in der verstärkten Gemeindezusammenarbeit, welche insbesondere den kleineren Kommunen, deren personelle und organisatorische Ressourcen beschränkt sind, zugute kommt“, erklärt der Landeshauptmann.

Die Vielzahl an vergangene Gemeindekooperationen zeigen positive Ergebnisse. „Die Vorarlberger Gemeinden nützen die vielfältigen Kooperationspotenziale, denn die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Kommunen nimmt kontinuierlich zu“, betont Wallner. Neben Kooperationen der Personalverwaltung, der Personal- und Gehaltsverrechnung, dem Finanzbereich oder dem Beschaffungs- und Vergabewesen gibt es in vielen weiteren Bereichen bewährte Zusammenschlüsse.

Personalverwaltung Region „amKumma“
Mit der „Personalverwaltung ‚amKumma‘“ wird bis Anfang des Jahres 2021 eine gemeinsam geführte Personalverwaltung eingerichtete. Damit organisieren sich die Gemeinden Altach, Götzis, Koblach und Mäder als Gemeindeverband. Weiterhin verbleiben aber alle Angelegenheiten der Personalverwaltung und Lohnverrechung bei den zuständigen Gemeinden. Zur Unterstützung aller Mitglieder des Gemeindeverbandes hat die Landesregierung beschlossen, für die Kooperation 181.000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren als Anschubförderung bereitzustellen.


Quelle: Land Vorarlberg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg