Tirol: LH Platter - „Land Tirol übernimmt Bundesabschluss für Beamte“

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LH Günther Platter
Foto: Land Tirol
20 Nov 07:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Abgeltung der Inflation und Anteil am realen Wirtschaftswachstum

Das Land Tirol übernimmt die von der Bundesregierung gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst heute, Donnerstag, ausgehandelte Gehaltserhöhung von 1,45 Prozent für die Bundesbediensteten mit 1. Jänner 2021 auch für die Landesbediensteten in voller Höhe. Damit wird sowohl die Inflationsrate abgegolten als auch das Wirtschaftswachstum berücksichtigt.

LH Günther Platter betont in diesem Zusammenhang vor allem den wertvollen Beitrag, den die Landesbediensteten im Zuge ihrer Arbeit für die Bewältigung der Coronakrise leisten: „Im Landesdienst steht derzeit die Pandemiebekämpfung im absoluten Fokus. Die Arbeitsmoral und das Engagement der zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Tirol, die derzeit Übermenschliches leisten, ringen mir größten Respekt ab. Mit der Übernahme dieser Gehaltserhöhung soll die Leistung unserer Landesverwaltung – im Amt der Tiroler Landesregierung sowie den Bezirkshauptmannschaften – einmal mehr gebührend anerkannt werden.“

Sofortige Übernahme des Gehaltsabschlusses

„Dem Landeshauptmann als zuständigen Personalreferenten in der Landesregierung sind die Landesbediensteten wichtig und er schätzt die Leistungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gerade in dieser herausfordernden Zeit. Ich danke LH Günther Platter für die sofortige Übernahme dieses Gehaltsabschlusses“, erklärt Michael Eller, Obmann der Zentralpersonalvertretung des Landes Tirol.

Sozialpartnerschaftlicher Dialog

Gerhard Seier, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Tirol, hält fest: „Ein sozialpartnerschaftliches Miteinander bildet immer die Grundlage für ein gedeihliches Arbeitsklima und gegenseitigen Respekt sowie Wertschätzung. Die Verhandlungen wurden schnell und effektiv im sozialpartnerschaftlichen Dialog abgeschlossen. Auch ich danke LH Günther Platter für die Wertschätzung der Arbeit, die im öffentlichen Dienst verrichtet wird.“


Quelle: Land Tirol



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