Tirol: LH Platter - „Fahrverbote für Ausweichverkehr im Bezirk Reutte werden wieder aktiviert“

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Foto: Land Tirol
29 Jul 21:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Inkrafttreten mit 1. August 2020, um Verkehrs- und Versorgungssicherheit zu gewährleisten

Während sich die Verkehrssituation in den vergangenen Monaten corona-bedingt größtenteils als weniger belastend erwies, zeigte sich vor allem im Bezirk Reutte an den vergangenen Wochenenden ein anderes Bild: Starker Reiseverkehr auf der B 179 Fernpassstraße sorgte für intensiven Ausweichverkehr auf das niederrangige Straßennetz und durch die umliegenden Orte: „Der Stau-Ausweichverkehr ist eine Gefahr für die Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den betroffenen Regionen und Ortschaften entlang der viel frequentierten Hauptreiserouten. Die Expertinnen und Experten des Landes haben die Verkehrslage der vergangenen Tage und Wochen gemeinsam mit der Exekutive analysiert: Im Bezirk Reutte erwies sich die Situation an den Wochenenden – vor allem jenem von 24. bis 26. Juli – erneut als sehr heikel. Um die Sicherheit der Bevölkerung und Gäste zu gewährleisten, werden daher ab dem kommenden Wochenende wieder Fahrverbote auf den Ausweichrouten im Bezirk Reutte aktiviert“, sagt LH Günther Platter.

Ziel-, Quell- und AnrainerInnenverkehr bleibt ausgenommen

Von Samstag, 1. August 2020, bis einschließlich Sonntag, 13. September 2020, gelten die Fahrverbote für alle Fahrzeuge, die sich auf der Durchreise befinden, jeweils von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 19 Uhr in beide Fahrtrichtungen. Konkret betrifft dies die Abfahrten auf der Fernpassroute im Bereich Reutte Nord und Vils. Der Ziel-, Quell- und AnrainerInnernverkehr bleibt ausgenommen. „Bereits im vergangenen Sommer und Winter hat sich gezeigt, dass die Fahrverbote auf dem niederrangigen Straßennetz der richtige Weg sind, um die Sicherheit auf den betroffenen Straßen aufrecht zu erhalten und einen Verkehrskollaps in den Ortschaften zu vermeiden. Wir haben die Entwicklungen der vergangenen Tage genau beobachtet – der Ausweichverkehr bei Rückstaubildungen ist offensichtlich, wir müssen umgehend handeln“, ist auch LHStvinIngrid Felipe überzeugt.

„Im Sommer 2019 wurden im Bezirk Reutte insgesamt beinahe 16.400 Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker zurückgewiesen. Das zeigt, wie sehr die Exekutive und die Straßenaufsichtsorgane gefordert waren. Mit dem jetzigen Schritt reagieren wir einmal mehr auf die aktuelle Situation, bei der beispielsweise Einsatzfahrzeuge in Notsituationen mit starken Behinderungen konfrontiert sind“, sagt LH Platter. Die Maßnahmen basieren auf Verordnungen der BH Reutte. „Es handelt sich erneut um eine Notwehrmaßnahme, die verhältnismäßig und notwendig ist, um die Menschen im Raum Reutte vor den negativen Auswirkungen des Durchzugsverkehrs zu schützen“, argumentiert Verkehrslandesrätin LHStvin Felipe.

Situation wird tirolweit beobachtet

Weiterhin beobachtet werden die Entwicklungen im Großraum Innsbruck oder Kufstein, wo in der Vergangenheit ebenfalls Fahrverbote galten. „Die Behörden und die Polizei haben die gesamte Verkehrssituation in Tirol im Auge. Bisher ergab sich für den Bereich Innsbruck oder Kufstein kein Handlungsbedarf. Sollte es auch hier zu massiven Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses kommen, können die Fahrverbote auch dort umgehend aktiviert werden“, erklärt Bernhard Knapp, Vorstand der Abteilung Verkehrsrecht des Landes. Oberst Markus Widmann, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Polizei in Tirol, sagt: „Um die Umsetzung der Fahrverbote kümmern sich die Polizei und die vonseiten des Landes eingesetzten Straßenaufsichtsorgane. Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden darauf hingewiesen, die Fahrverbote strikt zu beachten und den Anweisungen der Exekutive Folge zu leisten. Reisende sollen auf den Hauptverkehrsstrecken bleiben. Dies wird von uns genau beobachtet.“

Die Fahrverbote im Bezirk Reutte betreffen folgende Straßenabschnitte (im Downloadbereich finden Sie eine Übersichtskarte):

  • L 288 Pinswanger Straße (gesamter Verlauf)
    • Zusätzlich ab der Einmündung der Abfahrtsrampe in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach
  • L 69 Reuttener Straße (ab Kreuzungsbereich zur L 396 Weißhausstraße / Anschlussstelle Vils) in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach

Weitere Informationen finden Sie unter www.tirol.gv.at/fahrverbote.


Quelle: Land Tirol



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