Oberösterreich: Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ weist auf bedenklichen Trend hin - Likes für Kinderangst…?!

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Illustration eines Mädchens
Foto: KiJA OOE/Sarah Seidel designerladen,
24 Aug 21:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Aktuell werden in Sozialen Medien wieder Videos von Kindern verbreitet, deren Eltern sie mit einer Gruselsequenz am Handy allein in einem dunklen Raum lassen und die Tür hinter sich versperren, sogenannte „Ghost Pranks“. Die weinenden, verzweifelt an der Tür rüttelnden Kinder verleiten andere Nutzer*innen dann zum Ausdruck von Begeisterung, Likes und lustigen Kommentaren. Mit diesen Videos und Challenges wird die Grenze des Erträglichen überschritten und die Grenze des Kinderschutzes.

„Jede und Jeder kann einen Beitrag leisten, solche ‚Trends‘ zu unterbinden: Teilen und liken Sie keine derartigen Beiträge! Sprechen Sie mit anderen Personen darüber und machen Sie sie auf die Grenz- und Rechtsverletzungen aufmerksam! Und unterstützen und schützen Sie Kinder, die derartigen Situationen ausgesetzt werden“, so der eindringliche Appell der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes OÖ.

Was ist an einem Trend bedenklich, den so viele offenbar großartig finden? Alles, denn es werden zahlreiche Kinderrechte verletzt:

Recht des Kindes auf Schutz und Sicherheit, Recht auf liebevolle und rücksichtsvolle Behandlung sowie Recht auf Schutz vor psychischer Gewalt Das Kind wird in einer angstbesetzten Situation verlassen und noch dazu die Tür zugesperrt. Damit wird jeder Ausweg verhindert und es steht auch keine entlastende Schutzperson zur Verfügung. Die natürliche Vorsicht bei dunklen Räumen und verschlossenen Türen kann sich durch solche traumatischen Erlebnisse zu einer dauerhaften Angst verfestigen. Die elterliche Bezugsperson verliert ein Stück ihrer Vertrauensposition. Damit wird sich das Kind in anderen Gefahrensituationen dem Elternteil nicht mehr vorbehaltlos anvertrauen.

Recht des Kindes auf das eigene BildDie öffentliche Bloßstellung verletzt die berechtigten Interessen und Persönlichkeitsrechte des Kindes. Bei Kindern unter 14 Jahren müssen Eltern ihre Einwilligung für eine Veröffentlichung geben. Dies tun sie im Falle der meist sehr jungen Kinder in den Challenges im bewussten Wissen, dass das Video für diese nachteilig ist und die Kinder nicht zustimmen können.

Recht auf Beteiligung und InformationDas Kind wird ohne Einverständnis und ohne zu wissen, was auf es zukommt, einer in seinen Augen gefährlichen Situation ausgesetzt. Es wird bewusst zum Weinen und Schreien gebracht und in eine emotionale Ausnahmesituation versetzt. Es wird durch das Versperren der Türe gezwungen in einer als furchtbar erlebten Situation mehrere Minuten zu verharren. Anstatt Trost und Hilfe erntet es schließlich Gelächter und das Gefühl, nicht ernstgenommen und gut aufgehoben zu sein.


Quelle: Land Oberösterreich



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