Kärnten: Kärnten impft - Impftickes sind personifiziert – keine Weitergabe erlaubt

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Impfung - Symbolbild
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11 Apr 05:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Impfalltagt zeigt: Personen mit Impftickes, die nicht auf sie ausgestellt werden, werden nicht geimpft – Impfticket ist wie Flugticket – Wartelisten: Nur wer eine konkrete Impfeinladung hat, hat die Option auf die Warteliste

Klagenfurt (LPD). Der Impfalltag in Kärnten zeigt, dass Personen zur Impfung kommen, die ein Impfticket haben, das nicht auf ihren Namen lautet. Ein Impfticket funktioniert jedoch wie ein Flugticket, es ist personifiziert und nur die Person, auf die es ausgestellt ist, wird geimpft. Das Land geht so vor, um jeden Missbrauch in den einzelnen Altersgruppen, die geimpft werden, zu verhindern.
Man kann ein Impfticket nicht weiterschenken oder jemand anderen geben, weil man selbst beispielsweise nicht zum Impftermin gehen kann.

Das Land impft nach wie vor dem nationalen Impfplan folgend, um in den einzelnen Bevölkerungs- bzw. Altersgruppen eine gleichmäßige Immunisierung zu erreichen. Diese Person, die am Ticket angeführt ist, wurde auf Grund dieser Priorisierung bzw. Reihung des Bundes zur Impfung eingeladen. Ein Ticket einer anderen Person zu verwenden, um zu einer Impfung zu kommen, würde dem nationalen Impfplan und der strukturierten Vorgehensweise widersprechen.

Das Land hat als zusätzliche Option, sich impfen zu lassen, Wartelisten eingeführt.
Damit soll jeglicher Verwurf von Impfdosen am Ende eines Impftages verhindert werden und die Impfung in der selben Altersgruppe verabreicht werden. Man kann die Option Warteliste aber erst wählen, wenn man zu einem konkreten Impftermin eingeladen wird. Dann hat man die Wahl: konkreter Impftermin oder Warteliste. Die Warteliste beinhaltet jedoch keine Garantie auf eine Impfung, da erst am Ende eines Impftages klar ist, wie viele Impfstoffe übrigbleiben, weil manche Personen nicht zum Impftermin erschienen sind.
Wer auf der Warteliste nicht drankommt, bekommt einen neuen Impftermin noch bevor andere Personen zu diesem Termin eingeladen werden.


Quelle: Land Kärnten



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