Salzburg: Intransparenz bei externen Beratungsleistungen der Salzburg AG

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Salzburg

21 Dez 18:48 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesrechnungshof sieht Verbesserungsbedarf im Vergabeprozess sowie in der Darstellung externer Beratungsleistungen in der Finanzbuchhaltung

(LK) Der Salzburger Landesrechnungshof prüfte die externen Beratungsleistungen der Salzburg AG der Jahre 2018 bis 2020. Dabei zeigten sich unter anderem eine unzureichende Dokumentation, eine Vielzahl an Direktvergaben auf Basis von nur einem Angebot und Verbesserungsbedarf in der Finanzbuchhaltung. Die Sonderprüfung erfolgte im Auftrag zweier Landtagsklubs.

Laut Landesrechnungshofdirektor Mag. Ludwig F. Hillinger kommt vor allem bei Unternehmen der öffentlichen Hand dem Grundsatz der Transparenz eine besondere Bedeutung zu. „Dass hier bei der Salzburg AG noch Handlungsbedarf besteht, zeigt unser heute veröffentlichter Bericht“, so Hillinger.

Wettbewerb nützen und Preisangemessenheit sicherstellen

Bei Direktvergaben wurden in der Mehrheit der Fälle die externen Beratungsleistungen auf Basis von nur einem Angebot beauftragt. „Um die Preisangemessenheit sicherzustellen, raten wir der Salzburg AG, die Vorteile des Wettbewerbs zu nutzen und mehrere Angebote einzuholen, auch wenn das Bundesvergabegesetz dies bei Direktvergaben nicht vorsieht“, sagt Hillinger. Kritik übte der Landesrechnungshof vor allem in den Fällen, in denen die Salzburg AG zwar Vergleichsangebote einholte, aber die Entscheidung für eines der Angebote nicht nachvollziehbar dokumentierte. Für den Landesrechnungshof war es beispielsweise in einem Fall anhand der Dokumentation nicht nachvollziehbar, warum man sich in diesem Fall für den teuersten Anbieter entschied.

Das Thema der unzureichenden Dokumentation zeigte sich auch bei den Beratungshonoraren. So gab die Salzburg AG gegenüber dem Landesrechnungshof zwar an, die Preisangemessenheit der angebotenen Beratungshonorare mit entsprechenden Daten überprüft zu haben, eine Dokumentation dazu konnte dem Landesrechnungshof aber nicht vorgelegt werden. Laut Mitteilung der Salzburg AG werde die Empfehlung des Landesrechnungshofs aufgegriffen und eine Datengrundlage mit Referenzwerten aus der Vergangenheit erstellt. Hillinger: „Außergewöhnlich hohe Tagsätze sollten jedenfalls kritisch hinterfragt werden“. Laut Bericht des Landesrechnungshofs lagen etwa die Tagsätze für Strategieprojekte ohne Berücksichtigung von Rabatten zwischen rund 1.600 Euro und rund 5.720 Euro.

Kritik übte der Landesrechnungshof auch an den zum Teil unvollständigen Abschlussberichten bzw. Leistungsnachweisen, die von den Beratern auf Grundlage der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Beratungsleistungen der Salzburg AG beizubringen waren.

Aussagekraft der Finanzbuchhaltung erhöhen

Laut Bericht des Abschlussprüfers wendete die Salzburg AG für externe Beratungsleistungen zwischen rund 5,3 Mio Euro (2018) und 13,5 Mio Euro (2020) auf. Diese Ist-Zahlen wichen erheblich von den Planzahlen mit rund 2,4 Mio Euro (2018) bzw 4,7 Mio Euro (2020) ab.

Verbesserungsbedarf erkannte der Landesrechnungshof aber nicht nur bei der Budgetierung, sondern auch bei der Darstellung externer Beratungsleistungen in der Finanzbuchhaltung. So buchte die Salzburg AG beispielsweise auf den Konten des Beratungsaufwandes auch Aufwendungen, die keine Beratungsleistungen waren. Umgekehrt wurden Beratungsleistungen auch auf Konten gebucht, die nicht dem Beratungsaufwand zugeordnet waren. Zudem wurden teils jährlich wiederkehrende Beratungsleistungen in den einzelnen Jahren unterschiedlich gebucht. Hillinger: „Als Konsequenz fordern wir, entsprechende Verbesserungen vorzunehmen, um die Aussagekraft und Transparenz der Finanzbuchhaltung zu erhöhen“.


Quelle: Land Salzburg



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