Innsbruck: Innsbruck will Bundesförderungen voll ausschöpfen

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Der Einsatz und Umstieg auf erneuerbare Energieträger (PV-Anlagen) zählt zu den förderungswürdigen Projekten für den Bund.
Foto: D. Giesinger
05 Apr 11:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

16,4 Millionen Euro für Energiesparmaßnahmen und wichtige Investitionen

Die Landeshauptstadt Innsbruck hat gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom April des Vorjahres eine Vorhabensliste förderungswürdiger Projekte nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2023 (KIG 2023) erstellt. „Insgesamt stehen uns 16,4 Millionen Euro für wichtige Investitionen und Energiesparmaßnahmen an Bundesförderungen zur Verfügung. Diese Gelder sollen im heurigen Finanzjahr voll ausgeschöpft werden“, betont Bürgermeister Georg Willi.

Spielraum für Investitionen

Die Durchführungsbestimmungen des Kommunalinvestitionsgesetzes 2023 (KIG 2023) besagen, dass damit die Auswirkungen der Teuerung sowie der Energiekrise für Gemeinden teilweise abgefedert und Investitionen dennoch möglich werden. Damit sollen Gemeinden weiterhin Spielraum für notwendige Investitionen in ihre kommunale Infrastruktur und zusätzlich den Klimaschutz bekommen.

Im Unterschied zum KIP 2020 gibt es zwei verschiedene Verwendungskategorien: Die Hälfte der Mittel steht für Zuschüsse zu Energiesparmaßnahmen, die andere Hälfte für Investitionsprojekte in den Gemeinden zur Verfügung. Zudem kann die Gemeinde maximal fünf Prozent aus beiden Töpfen für Zuschüsse zur Förderung der Energiekostenaufwendungen an Organisationen mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken vorsehen.

„Die KIG-Gelder sind für Innsbruck ein wichtiges Instrument, um notwendige Infrastruktur in der Stadt zu finanzieren sowie Maßnahmen für den aktiven Klimaschutz anzustoßen und umzusetzen. Zudem haben wir damit die Möglichkeit, Organisationen zu unterstützen, die unter den hohen Energiekosten leiden“, erläutert Bürgermeister Georg Willi.

Für die Landeshauptstadt Innsbruck wurde im Förderzeitraum ein maximaler Zweckzuschuss von 16,4 Millionen Euro ermittelt, wobei dies nach den Förderbestimmungen ein mögliches Gesamtprojektvolumen in den zwei Verwendungskategorien von 32,8 Millionen Euro für die Stadt Innsbruck ergibt.

Förderungswürdig

Die förderungswürdigen Projekte im Bereich der Energiesparmaßnahmen reichen vom Einsatz und Umstieg auf erneuerbare Energieträger (PV-Anlagen) bis hin zu Investitionen in klimafitte Bildungseinrichtungen, Umstellung auf LED oder Sanierungen. Im Bereich der notwendigen Investitionen sollen Projekte wie der Ausbau des Campus Arzl, der Volksschule Fischer-Straße, der Abbau von baulichen Barrieren (Lifteinbau Altes Rathaus), Maßnahmen zur Ortskern-Attraktivierung (COOLYMP, Altstadtpflasterung) und die Erweiterung der Freiwilligen Feuerwehr Hötting gefördert werden. MD


Quelle: Stadt Innsbruck



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