Innsbruck: Illegale Prostitutionsaktivitäten

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Foto: Prostitution / Photographee.eu / Shutterstock / Symbolbild
24 Mai 17:13 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Im Laufe des Mai 2018 wurde die rigorose Kontrolltätigkeit hinsichtlich illegaler Prostitutionsausübung im Stadtgebiet im Rahmen der Operation „Lenz 18“ unter der Leitung des Strafamtes der LPD Tirol fortgesetzt, sodass bereits in einschlägigen Internet-Foren die Verunsicherung seitens illegaler Prostituierter und Freier öffentlich kommuniziert wurde.

An 14 Örtlichkeiten von Hotels über Privatwohnungen bis hin zu einem Studentenheim wurden im Zuge von insgesamt 8 Kontrollen

  • 16 illegale Prostituierte angetroffen,
  • 8 davon festgenommen,
  • 5 Räumlichkeiten als illegale Bordellbetriebe behördlich geschlossen,
  • 2 Visa annulliert,
  • Strafbescheide in der Höhe von rund 9.000,-- vor Ort ausgestellt und
  • bereits rechtskräftig verhängte Strafen in der Höhe von rund 6.000,-- zur Abwendung von länger andauernden Verwaltungsstrafhaften eingetrieben.

Mitte Mai konnten in einem Studentenheim in Innsbruck 3 ungarische Staatsbürgerinnen angetroffen werden, welche auf einschlägigen Internet-Plattformen Sexualdienstleistungen angeboten hatten. Nachdem gegen alle 3 Frauen bereits ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet bestand, wurden diese in weiterer Folge über Auftrag des BFA festgenommen und außer Landes gebracht.

Ein weiterer ungewöhnlicher Fall ereilte die Ermittler Mitte Mai in einer Privatwohnung, wo eine hochschwangere haitianische Staatsbürgerin (7. Monat!) illegal der Prostitution in der Wohnung eines Freundes nachging. Die Frau war der Behörde bereits aus einer vorangegangenen Amtshandlung bekannt. Der Fall wurde dem Jugendamt sowie der Ermittlungsgruppe Sozialbetrug der LPD übermittelt, nachdem die Frau neben ihrer Prostitutionsausübung noch Sozialleistungen bezogen hatte.

Auch an 2 bereits einschlägig bekannten Adressen am Mitterweg in Innsbruck wurden Frauen aus Osteuropa bei der illegalen Wohnungsprostitution betreten, und 2 Wohnungen behördlich geschlossen und versiegelt. Nacherhebungen betreffend einer etwaigen Strafbarkeit der Vermieter sind im Gange. Eine weitere Wohnung wurde in der Innsbrucker Noldinstraße behördliche geschlossen und versiegelt, eine dort als Prostituierte tätige Rumänin wurde wegen offener Verwaltungsstrafen iHv ca. € 1900,- (allesamt aufgrund illegaler Prostitionsausübung) festgenommen und in das Polizeianhaltezentrum verbracht. Nachdem sie die offenen Strafbeträge begleichen konnte, wurde sie im Anschluss unmittelbar aufgrund eines rechtskräftigen Aufenthaltsverbots über Festnahmeauftrag des BFA festgenommen und am Folgetag außer Landes gebracht. Bei einer weiteren Wohnung in der Reichenauer Straße, in welcher ebenfalls eine Prostituierte ihre Tätigkeiten anbot, konnte aufgrund der erhobenen Umstände von einer Schließung abgesehen werden, diese wurde lediglich für den Wiederholungsfall angedroht.

Eine weitere Wohnung wurde in der Völser Straße in Innsbruck behördlich geschlossen und versiegelt. Der Behörde waren bereits seit geraumer Zeit Hinweise über illegale Prostitutionsaktivitäten an der Adresse zugetragen worden, jedoch bedurfte es erheblicher Ermittlungstätigkeiten, um schlussendlich eine rumänische Staatsbürgerin bei der Prostitution zu betreten, welche ebenfalls aufgrund offener Strafbeträge von rund 3.000,-- Euro festgenommen und in das Polizeianhaltezentrum verbracht werden konnte. Sie wurde nach kurzer Zeit von ihrem Lebensgefährten „ausgelöst“.

Ein Trend, welcher sich zuletzt abgezeichnet hatte, war die Verlagerung illegaler Prostitutionsausübungen von Privatwohnungen in diverse Hotels. In 3 unterschiedlichen, gehobenen Hotels im Stadtgebiet von Innsbruck, konnten innerhalb weniger Tage 3 Prostituierte angetroffen werden. Bei 2 Frauen handelte es sich um russische Staatsbürgerinnen, welche mit einem Touristenvisum nach Österreich eingereist waren. Deren Visa wurden im Rahmen einer fremdenpolizeilichen Amtshandlung annulliert, und die Frauen, nach Rücksprache mit dem BFA, zur unverzüglichen Ausreise aufgefordert. Nachdem alle 3 Frauen der Aufforderung, die Hotel-Zimmer unverzüglich zu räumen, nachkamen, konnte von einer behördlichen Schließung der Zimmer abgesehen werden.


Quelle: LPD Tirol



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