Innsbruck: Innmauerb - Geländer nur teilweise notwendig

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Bürgermeister Georg Willi informierte vor Ort über die neuen Möglichkeiten und die weiteren Schritte in Bezug auf den Aufenthaltsort bei der Innmauer an der Franz-Gschnitzer-Promenade.
Foto: F.Bär
08 Nov 07:00 2023 von Redaktion International Print This Article

Alternative im Stadtforum vorgestellt, zusätzlich Grünraumgestaltung möglich

Mit positiven Nachrichten zum Thema Innmauer konnte Bürgermeister Georg Willi im Rahmen eines Pressegesprächs am 7. November 2023 an der Franz-Gschnitzer-Promenade aufwarten. Bei einem neuerlichen Termin mit den Zuständigen vom Land Tirol bzw. der Abteilung Wasserwirtschaft und den städtischen Ämtern, einberufen von Bürgermeister Georg Willi, konnte eine Alternative zu einem durchgängigen Geländer herausgearbeitet werden.

Diese Variante, und auch verschiedene Möglichkeiten der dortigen Grünraumgestaltung, wurden bereits am 6. November 2023 im Stadtforum, einem Informationsformat für den gesamten Innsbrucker Gemeinderat, vorgestellt. Dabei wurde seitens des Landes die Sachlage erneut erläutert. Anwesend waren die Abteilungen Wasserwirtschaft, Wasserbaus und das Baubezirksbauamt. Von Seiten der Stadt wurde von den Ämtern für Grünanlagen und Tiefbau auf die möglichen Gestaltungen der Grünanlagen am Campus Innrain eingegangen.

Ein Meter als Knackpunkt

Die neue Variante, die kein durchgängiges Geländer notwendig macht, sieht eine Abgrabung entlang der bestehenden Mauer bzw. der bereits angebrachten Geländer, vor.

„Der Knackpunkt der hier geltenden Richtlinie ist ein Meter – so viel Barriere muss zwischen Erdboden und Wasserzugang sein. Das bedeutet, eine ein Meter hohe Mauer reicht, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Diesen einen Meter erreichen wir mit der Abgrabung. An den meisten Stellen ist die Mauer hier bereits jetzt circa 80 Zentimeter hoch“, erklärt Bürgermeister Georg Willi und erläutert weiter: „Bei dieser Variante wären keine zusätzlichen Sicherheitsbarrieren auf der Mauer notwendig. An jenen Stellen, an denen das Geländer bereits angebracht wurde, ist die Mauer nur 30 bis 40 Zentimeter hoch. Zuständig ist hier das Land Tirol, das sich, um die wasserrechtlichen Auflagen zu erfüllen, für das Geländer entschied.

Eine Frage der Zuständigkeiten

Nicht ganz einfach gestalten sich die Zuständigkeiten entlang der Franz-Gschnitzer-Promenade. Es handelt sich hier um öffentlichen Grund. In einem Übereinkommen zwischen Bund, Land und Stadt aus dem Jahr 1977 wurde festgehalten, dass der Grund neben der Mauer zur Benutzung und Gestaltung der Stadt überlassen wird. „Die Stadt kann hier also Geh- und Radwege errichten, die Grünflächen gestalten und ist zum Beispiel auch für die Schneeräumung zuständig“, führt Bürgermeister Georg Willi aus.

Dies gilt grundsätzlich für das gesamte Areal, allerdings mit einer Ausnahme: Jene Teilstrecken mit Treppen oder Rampen hin zum Wasser fallen, aufgrund der Zuständigkeit für den Hochwasserschutz, in den Verantwortungsbereich des Landes. Damit ist auch jener Bereich gemeint, in dem, wie oben erklärt, bereits ein Geländer angebracht wurde.

Wie geht es weiter?

Nach der Vorstellung im Stadtforum wurden die dort präsentierten Inhalte an jene Mitglieder des Gemeinderats übermittelt, die am Forum teilnahmen. In den städtischen Gremien muss nun beschlossen werden, wie es konkret weitergeht.

„Ich bin klar für eine Abgrabung entlang der Mauer, wo dies möglich ist. Damit würden wir die Auflagen erfüllen. Eine Abgrabung könnte auch relativ zügig und kostengünstig gemacht werden“, betont Bürgermeister Georg Willi.

Eine entsprechende Vorlage soll noch im November im Stadtsenat diskutiert werden, im Dezember könnte sich dann der Gemeinderat damit befassen. „Dabei geht es nicht nur um die Frage der Mauer selbst, sondern auch um Möglichkeiten der Grünraumgestaltung – etwa ob und in welcher Form wir künftig dort mehr Sitzmöglichkeiten bieten können und die Grasflächen ähnlich wie beim Cool-INN-Park bei der Messe hügelig gestalten werden“, so Bürgermeister Georg Willi abschließend.


Quelle: Stadt Innsbruck



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