Wien: Hintergrund zur Wien-Wahl 2025 - Von der Stimme zum Mandat

Zweistufiges Verfahren ermittelt die Zusammensetzung des Gemeinderats
Rund 1,1 Millionen Wiener*innen sind bei der Gemeinderatswahl am 27. April wahlberechtigt. Sie bestimmen, wie die Verteilung der 100 Mandate im Gemeinderat aussehen wird. Die Gemeinderatsmitglieder sind gleichzeitig auch Abgeordnete des Landtages, da Wien ebenso Gemeinde wie Bundesland ist.
Die Wiener Gemeindewahlordnung bestimmt, wie die Stimmen der Wähler*innen in die Mandate umzurechnen sind. Für die Gemeinderatswahl am 27. April 2025 ist Wien nach einer im vergangenen Jänner im Landtag einstimmig beschlossenen Novelle der Wiener Gemeindewahlordnung in 17 statt vormals in 18 Wahlkreise unterteilt. Die beiden Wahlkreise „Hernals“ und „Währing“ wurden aus verfassungsrechtlichen Gründen zum neuen Wahlkreis „Nord-West“ zusammengelegt. Die in jedem Wahlkreis zu vergebende Anzahl an Mandaten hängt von der Zahl der Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und dem Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlkreis ab. So sind beispielsweise dem Wahlkreis Hietzing 3 Mandate zugeordnet, im bevölkerungsreichen Wahlkreis Donaustadt werden mit 12 die meisten Mandate für den Gemeinderat vergeben.
Doch wie wird aus einer abgegebenen Stimme ein Gemeinderatsmandat? Das wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt.
Im ersten Ermittlungsverfahren werden die sogenannten Grundmandate vergeben. Dafür wird nach dem Vorliegen der Stimmenergebnisse der wahlwerbenden Parteien in den einzelnen Wahlkreisen aus den abgegebenen gültigen Stimmen für jeden Wiener Wahlkreis eine Wahlzahl errechnet. Diese Wahlzahl ist also von Wahlkreis zu Wahlkreis unterschiedlich. Die Anzahl der von jeder wahlwerbenden Partei in einem Wahlkreis erreichten Mandate ergibt sich aus der Division der im Wahlkreis von einer wahlwerbenden Partei erreichten Stimmen durch die Wahlzahl. Auch zwei oder mehrere Grundmandate sind daher möglich, das erfordert natürlich die entsprechend hohe Anzahl an Stimmen. Bei der Wien-Wahl 2020 wurden so 60 der 100 Mandate im ersten Ermittlungsverfahren vergeben.
Alle Mandate, die nicht im ersten Ermittlungsverfahren in den einzelnen Wiener Wahlkreisen vergeben werden, werden in einem zweiten Ermittlungsverfahren an die wahlwerbenden Parteien des Stadtwahlvorschlages vergeben. An diesem Verfahren können nur jene Parteien teilnehmen, die einen Stadtwahlvorschlag eingereicht haben und im ersten Ermittlungsverfahren in einem Wahlkreis wenigstens ein Mandat erlangt oder im ganzen Gemeindegebiet mindestens 5 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
Ein Beispiel: Erreicht eine wahlwerbende Partei in einem Wiener Wahlkreis 10.000 Stimmen und die entsprechende Wahlzahl beträgt dort 4.000, ergeben sich 2 Mandate für diese Liste, denn die Wahlzahl ist schließlich zweimal enthalten. Um keine gültigen Stimmen zu verlieren, kommt jetzt das zweite Ermittlungsverfahren ins Spiel, jenes auf der wienweiten Ebene. Für diese „Restmandate“ werden alle gültigen Reststimmen einer Partei durch die – nun neu ermittelte – Wahlzahl dividiert und verteilt. Am Ende sind alle 100 Gemeinderatssitze vergeben.
Quelle: Stadt Wien