Salzburg: Heizkostenzuschuss geht in die Verlängerung

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Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
15 Sep 10:00 2023 von Redaktion International Print This Article

Frist bis zum 31. Oktober ausgeweitet / Einmalig 600 Euro pro Haushalt

(LK) Das Land hat die Antragsstellung für den Heizkostenzuschuss bis zum 31. Oktober verlängert. Ab dem morgigen 15. September ist es für einkommensschwache Salzburger möglich den Zuschuss zu beantragen. Einmalig gibt es jährlich 600 Euro pro Haushalt. Die Nachfrage für die Unterstützung ist groß: Rund 9.500 Mal wurde diese in der Heizperiode 2022/23 ausbezahlt, eine Steigerung um rund 94 Prozent im Vergleich zum Zeitraum 2021/22.

Heizkostenzuschuss geht in die Verlängerung. "Die Frist wurde bis zum 31. Oktober ausgeweitet. Einmalig gibt es 600 Euro pro Haushalt", so LR Christian Pewny.

Im Frühjahr wurde der Heizkostenzuschuss von 300 Euro auf nunmehr 600 Euro erhöht. „Zusätzlich wurden auch die Einkommensgrenzen hinaufgesetzt. So können wir noch mehr einkommensschwache Salzburger unterstützen“, sagt Landesrat Christian Pewny. Ab dem morgigen 15. September kann man bis zum 31. Oktober online oder in den Gemeinden den Antrag stellen.

Pewny: „Unterstützung wird evaluiert.“

Nach dem 31. Oktober soll der Heizkostenzuschuss evaluiert werden. „Wir werden die Unterstützung genau unter die Lupe nehmen und uns ansehen, wie wir den Zuschuss in den kommenden Jahren bedarfsgerecht verbessern und anpassen können“, betont Landesrat Christian Pewny. Personen, die heuer bereits die 600 Euro erhalten haben, können keinen weiteren Antrag stellen.

Unterschiedliche Einkommensgrenzen

Einmal jährlich kann der Heizkostenzuschuss in der Höhe von 600 Euro bezogen werden, es gelten dabei unterschiedliche Einkommensgrenzen. Bei Einzelpersonen beträgt diese 1.300 Euro netto, bei Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Partnerschaften 1.700 Euro netto. Für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt erhöht sich der Betrag um jeweils weitere 360 Euro. Jede zusätzliche erwachsene Person im Haushalt und auch Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, erhöhen die Grenze um jeweils 580 Euro.


Quelle: Land Salzburg



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