Tennengau: Hausdurchsuchungen bei Trio im Tennengau

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Foto: LPD Salzburg
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14 Dez 18:21 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ein bereits amtsbekanntes Trio bestehend aus einem 18-jährigen Tennengauer und zwei 20-jährigen Zwillingsbrüdern aus dem Tennengau wurde nunmehr wegen verschiedener Straftaten ausgeforscht und zur Anzeige gebracht. Nach umfangreichen Ermittlungen wegen Verdachtsmomenten nach dem Waffengesetz, dem Suchtmittelgesetz und der Anbahnung von Sexualkontakten zu Minderjährigen führten Polizisten der Polizeiinspektion Hallein im Flachgau am frühen Morgen des 14.12.2020 Hausdurchsuchungen bei zwei 20-jährigen Zwillingsbrüdern sowie deren 18-jährigem Freund in deren Wohnungen durch. Im Zuge dieser Hausdurchsuchungen wurden mehrere verbotene Waffen, Suchtmittel sowie Bargeld vorgefunden und sichergestellt. Einer der Zwillingsbrüder suchte zudem mittels Chats in verschiedenen sozialen Medien den Kontakt mit jungen Mädchen. Er erschlich sich das Vertrauen der Mädchen und überzeugte diese ihm Nacktbilder und Bilder derer Genitalien zu übermitteln. Im Herbst 2020 entdeckten Eltern einer 13-Jährigen einen einschlägigen Chat ihrer Tochter mit dem 20-Jährigen und erstatteten diesbezüglich die Anzeige bei der Polizei. Im Zuge der Ermittlungen fanden sich beim 20-jährigen noch einige weitere solcher einschlägigen Chats mit Unmündigen und offensichtlich sehr junger Mädchen. Die Ermittlungen diesbezüglich laufen.
Der 18-Jährige wird nach dem Suchtmittelgesetz und Waffengesetz, ein 20-Jähriger wird nach dem Waffengesetz und sein Bruder nach dem Waffengesetz und Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen zur Anzeige gebracht.

Informationen über Sexting:
Sexting (Übermittlung von Lichtbildern mit pornographischem Inhalt/Darstellung) ist Teil einer selbstbestimmten Sexualität geworden und dient nicht nur zum Flirten und Kennenlernen, sondern auch zur Beziehungspflege und als Liebesbeweis. Mit der steigenden Popularität von Sextings bei Jugendlichen häufen sich auch die damit verbundenen Probleme. Dabei handelt es sich um die Verbreitung der Aufnahmen im Freundeskreis, die Verspottung der Abgebildeten und die allgemeine Veröffentlichung der Aufnahmen.
Wichtig ist hierbei auch die Gesetzeslage: Denn was viele nicht wissen ist, dass das Verbreiten und Veröffentlichen von erotischen Fotos Minderjähriger unter § 207a Strafgesetzbuch – Pornografische Darstellungen Minderjähriger fällt und somit verboten ist. Mit 1. Jänner 2016 wurde allerdings das einvernehmliche Sexting bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren entkriminalisiert. Das bedeutet es ist straffrei, wenn ein 15-jähriges Mädchen ihrem 16-jährigen Freund ein Nacktfoto von sich selbst schickt. Das Foto dann an andere Personen weiterzuleiten oder es ihnen zu zeigen ist weiterhin verboten.


Tipps der Kriminalprävention:
• Fertigen Sie die erotischen Fotos so an, dass Sie nicht eindeutig zu erkennen sind und vermeiden Sie es, alle intimen Körperstellen komplett zu zeigen.
• Schicken Sie die Aufnahmen nur an die Person, der Sie absolut vertrauen.
• Zeigen Sie die Fotos persönlich am Smartphone – ohne sie zu verschicken.
• Löschen Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Nacktfotos. Somit schützen Sie sich falls ihnen das Smartphone verloren geht, gestohlen wird oder es unbeobachtet herumliegt.


Die Spezialisten der Kriminalprävention des Landeskriminalamtes Salzburg stehen Ihnen kostenlos unter der Telefonnummer 059133 50 3333 oder via E-Mail [email protected] für eine Beratung zur Verfügung.



Quelle: LPD Salzburg



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