Salzburg: Grundverkehr wird neu geregelt

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Grundzusammenlegung Piesendorf Wiesen Acker
Foto: Land Salzburg
22 Jän 08:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Neues Gesetz vor Fertigstellung / Probleme aus dem bisherigen Vollzug gelöst

(LK) Zur Neuordnung des grauen (Baugrundstücke) und grünen (Land- und Forstwirtschaft) Grundverkehrs ist seit längerer Zeit ein neues Gesetz in Vorbereitung und Abstimmung. Basis dafür waren die Regelungen des Raumordnungsgesetzes zu Zweitwohnsitzen, womit Grundverkehr und Raumordnung nun rechtlich eng aufeinander abgestimmt sind.

„Das neue Gesetz regelt insbesondere Probleme, die in der Vergangenheit offensichtlich wurden“, betont Landesrat Josef Schwaiger und ergänzt: „Der Entwurf ist keine Novellierung, sondern ein neues Gesetz, das Vorgaben für die Zukunft gibt und somit Klarheit schafft.“

Die Neuordnung im Detail

  • Beim grünen Grundverkehr werden die Definitionen Landwirt, Land- oder Forstwirtschaftlicher Betrieb und Landwirtschaftliches Grundstück klar geregelt.
  • Es wird künftig eine zentrale Grundverkehrskommission in kleinerer Form für das ganze Land geben. Sie stellt eine einheitliche Abwicklung sicher und tagt auch in den Regionen.
  • Für den bewilligungspflichtigen Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist ein bindendes Bewirtschaftungskonzept vorzulegen. Der Erwerber ist über 15 Jahre daran gebunden.
  • Die Eindämmung der Preisspirale und die Grundstücksspekulation werden aufgrund der Einführung eines Richtpreises neu geregelt. Er orientiert sich insbesondere am Ertragswert.
  • Die räumliche Entfernung des Bieters ist ein Kriterium für den Zuschlag.
  • Beim Erwerb von Liegenschaften und Wohnungen braucht es künftig eine Positiverklärung zur Nutzung als Hauptwohnsitz, um Leerstand und der Zweitwohnsitznutzung zu verhindern.
  • Der Grundverkehrsbeauftragte überprüft die erklärungskonforme Nutzung.

"Das neue Gesetz rundet die konsequente Handhabung in der Raumordnung mit der neuen Regelung im Grundverkehr ab", so Landesrat Schwaiger.


Quelle: Land Salzburg



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