Salzburg: Grundsätzliche Einigung auf Umgang mit Beutegreifern

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Salzburg

20 Mai 05:47 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Gesamtheitliches Konzept für Wolf, Fischotter, Krähe und Co.

(LK) In einer von Landeshauptmann Wilfried Haslauer geleiteten Sitzung verständigten sich heute die wesentlichen politischen Akteure über den weiteren Umgang mit heimischen Beutegreifern. „Mir ist wichtig, dass in dieser sensiblen Materie eine zukunftsweisende Vorgehensweise für das Zusammenspiel von Natur und Mensch in Salzburg erreicht worden ist“, so der Landeshauptmann.

Im Detail wurden die Regelungen für Wolf, Fischotter sowie von Krähen, Raben und weiteren Tieren behandelt. Die Verhandlungspartner sprechen von einem wichtigen und richtigen Schritt in dieser Thematik.

Schellhorn: „Starkes rechtliches Fundament“

„Wir haben heute einen gemeinsamen Weg gefunden, wie wir in Salzburg künftig mit Beutegreifern wie Wölfen oder Krähen umgehen. Unsere Einigung hat ein starkes rechtliches Fundament und ist so für alle Seiten vertretbar“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn.

Schwaiger: „Erkennbare Schritte vorwärts“

„Die heutige Sitzung hat erste positive Schritte und ein abgestimmtes Vorgehen in der Koalition gebracht. Besonders wichtig sind mir die Regelungen im Bereich von Rabenkrähen, Kormoran und Graureiher. Dadurch können Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Fischereigewässern reduziert werden. Auch die angedachten Vorgangsweisen für Wolf und Fischotter stimmen mich grundsätzlich optimistisch. Ich bin froh bei dieser Thematik einen deutlich erkennbaren Schritt vorwärts gekommen zu sein. Damit helfen wir jenen die sich in unserem Land unzählige Stunden für den Naturraum einsetzen“, so Landesrat Josef Schwaiger.

Verordnungssystem kommt wieder

Bei Krähen, Raben, Elstern, Eichelhähern, Graureihern und Kormoranen wird auf ein Verordnungssystem wie in anderen Bundesländern umgestellt. Dieses wurde auch in Salzburg bereits bis zum Jahr 2006 praktiziert.

Wolf: Zumutbarkeit von Herdenschutzmaßnamen prüfen

Es wird ein Fachgutachten erstellt, dass die infrage kommenden Wildregionen im Hinblick auf Zumutbarkeit der Herdenschutzmaßnahmen überprüft. Bei der Erlassung von einzelnen Entnahmebescheiden muss damit diese Fragestellung nicht mehr geprüft werden, und beschleunigt somit das Verfahren. Es ist letztlich nur mehr die Frage der Identität des Problemwolfs zu klären. Im Bescheid soll die aufschiebende Wirkung von Einsprüchen ausgeschlossen werden, weil dieser sonst nicht effektiv umgesetzt werden kann. Diese besprochene Vorgehensweise wird vorab einer legistischen Prüfung unterzogen.

Fischotter: 19 Entnahmen beabsichtigt

Eine jährliche Entnahme von 19 adulten Tiere bis Ende 2024 ist vorgesehen, wobei der günstige Haltungszustand gewahrt werden muss. Dazu wurde wissenschaftliche Begleitung fixiert, die im Detail noch festgelegt wird.


Quelle: Land Salzburg



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