Innsbruck: Großes Interesse an Jagdprüfung

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Die erstmalige Ausstellung der Jagdkarte erfolgt in der Regel bei jener Bezirksverwaltungsbehörde in deren Bereich die AntragstellerInnen ihren Hauptwohnsitz haben.
Foto: Stadt Innsbruck
07 Mai 20:00 2022 von Redaktion International Print This Article

In Innsbruck gibt es 73 neue JungjägerInnen

In Tirol werden Jagdgebiete und Jagdausübung, Jagdverpachtung, Schutz der Jagd (Bestellung von Jagdschutzorganen), Abschussplan und Erlangung der Tiroler Jagdkarte durch das Tiroler Jagdgesetz 2004 (TJG) geregelt.

Wer in Tirol die Jagd ausübt, muss - neben einen vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigen ausgestellten Erlaubnisschein - eine auf ihren/seinem Namen lautende gültige Tiroler Jagdkarte oder eine für das jeweilige Jagdgebiet gültige Jagdgastkarte vorweisen können.

Die erstmalige Ausstellung der Jagdkarte erfolgt in der Regel bei jener Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich die AntragstellerInnen ihren Hauptwohnsitz haben. Voraussetzungen zur Erlangung der Jagdkarte (§ 28 TJG) sind das vollendete 18. Lebensjahr, die jagdliche Eignung durch Vorlage des Zeugnisses über die JungjägerInnen-Prüfung und Erste Hilfe Grundkenntnisse.

„In Innsbruck sind kürzlich 84 Personen zur Jagdprüfung angetreten, 73 davon haben diese bestanden. Damit gab es eine höhere Erfolgsquote als in den Jahren zuvor. Besonders aufgefallen ist, dass die Jungjägerinnen und Jungjäger sehr gut vorbereitet waren. Im Namen der Stadt Innsbruck darf ich herzlich gratulieren“, freut sich der für Wald und Natur ressortzuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc. KR


Quelle: Stadt Innsbruck



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