Wien: Gewaltschutzprävention

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Foto: Landespolizeidirektion Wien
27 Aug 11:43 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Kooperation zwischen der LPD Wien und dem Verein Neustart zur Gewaltschutzprävention

Ab 1. September 2021 startet in allen Bundesländern die Umsetzung der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zur verpflichtenden Gewaltpräventionsberatung. Das bedeutet, dass Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, verpflichtet sind, an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung in einer Beratungsstelle für Gewaltprävention (BfG) teilzunehmen.
Die Gefährder müssen sich fünf Tage nach der Verhängung des Betretungs- und Annäherungsverbots mit der BfG, in Wien mit dem Verein "Neustart", in Verbindung zu setzen. Falls keine Kontaktaufnahme erfolgt, begeht der Gefährder eine Verwaltungsübertretung (Strafrahmen bis zu € 2.500.-, im Wiederholungsfall mit bis zu € 5.000 und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen). Darüber hinaus kann der Gefährder unter Androhung der zwangsweisen Vorführung von der Sicherheitsbehörde vorgeladen werden.
In Anbetracht der steigenden Zahlen häuslicher Gewalt bedeutet diese Kooperation mit "Neustart" einen Meilenstein im Sinne des Opferschutzes durch opferschutzorientierte Täterarbeit.
Nikolaus Tsekas, Leiter des Vereins "Neustart" in Wien: "Wir sind optimistisch, dass die intensive Auseinandersetzung mit den Tätern in der Gewaltprävention auch die Situation der Opfer verbessert."
Ziel der Gewaltprävention ist es, dort anzusetzen, wo die Ursachen für Gewalt liegen und diese im Sinne einer opferschutzorientierten Täterarbeit festzustellen und eine Änderung des zukünftigen Verhaltens des Gefährders zu bewirken.
"Gewaltschutz ist ein dynamischer Prozess mit einer stetigen Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen gefährdeter Personen vor häuslicher Gewalt. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Verein "Neustart". Neben dem polizeilichen Betretungs- und Annäherungsverbot, den einstweiligen Gewaltschutzverfügungen der Zivilgerichte und der proaktiven Arbeit der Opferschutzeinrichtungen wurde eine 4. Säule des Gewaltschutzes geschaffen", sagte Hofrat Dr. Dillinger von der Landespolizeidirektion Wien."


Quelle: LPD Wien



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