Innsbruck: Gesetzesnovelle zur Kinderbetreuung - Nachbesserungen gefordert

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Seit 1. September 2010 gilt in Tirol das "Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz", das nun novelliert werden soll.
Foto: Stadt Innsbruck
13 Jän 10:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Stadt fordert Land auf, Unklarheiten zu beseitigen und Erhalter zu entlasten

Seit dem 1. September 2010 gilt in Tirol das „Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz“, mit dem das Land Tirol den Startschuss für eine bedarfsgerechte und hochwertige Kinderbetreuung gegeben hat. Nach über zehn Jahren liegt nun der Entwurf zu einer Novellierung dieses Gesetzes vor, dessen Begutachtungsfrist mit 14. Januar 2022 endet. Der entsprechende Entwurf des Amtes der Tiroler Landesregierung wird in einer Stellungnahme der zuständigen Abteilung der Stadt Innsbruck durchaus auch kritisch beurteilt. Laut Bürgermeister Georg Willi und der ressortzuständigen Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr sind im neuen Gesetz noch einige Nachbesserungen nötig.

„So begrüßenswert es ist, dass das Gesetz novelliert wird: es bleiben mehrere Neuerungen unklar“, hebt das Stadtoberhaupt hervor. „Die Stadt Innsbruck verlangt in ihrer Stellungnahme zum Gesetz mehr Klarheit bei manchen Formulierungen, mehr Sicherheit bei den finanziellen Zuwendungen an die Gemeinden und eine schlankere und effiziente Verwaltungsstruktur. Denn die letzten Jahre haben eine spürbar zunehmende Verlagerung von Finanzierungs- und Verwaltungsaufgaben auf Gemeinden bzw. Erhalter mit sich gebracht. Die Novelle bietet nun die Chance, diese Entwicklung hintanzuhalten. Nur so können optimale Bildungsmöglichkeiten sowie eine hohe pädagogische Bildungsqualität auch in Zukunft sichergestellt werden“, erklären Bürgermeister Georg Willi und Stadträtin Elisabeth Mayr unisono.

Waldkindergärten gesetzlich verankern

Ein inhaltlicher Wunsch der Stadt Innsbruck, die gesetzliche Verankerung von Waldkindergärten bzw. Waldkindergartengruppen ist in der Novelle enthalten. Auch die Möglichkeit von innovativen elementarpädagogischen Konzepten („Kinderbetreuungsversuche“) soll weiterhin gegeben sein. Die in den städtischen Einrichtungen bereits bestehende Bildungs- und Entwicklungsdokumentation soll künftig in allen Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen standardisiert durchgeführt werden, um als Grundlage für die anzubietenden Elterngespräche zu dienen.

Der Stadtsenat hat die Stellungnahme der Stadt Innsbruck zum Gesetzesentwurf des Landes in seiner Sitzung vom 12. Jänner mehrheitlich befürwortet.MD


Quelle: Stadt Innsbruck



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