Vorarlberg: Gesetzesentwurf zum Parteienförderungsgesetz wird im Mai vorliegen

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Vorarlberg

06 Apr 08:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

LSth. Schöbi-Fink: Kürzere, sparsamere und transparente Wahlkämpfe, Ausweitung der Kontrollrechte für den Landes-Rechnungshof

Bregenz (VLK) – Basierend auf der Entschließung des Rechtsausschusses des Vorarlberger Landtags, wird das Parteienförderungsgesetz incl. Landes-Rechnungshofkontrolle novelliert werden. Ein erster Gesetzesentwurf wird im Mai den Landtagsfraktionen vorgelegt werden, informiert Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink. Die wichtigsten Neuerungen sind die Einführung einer Wahlwerbekostenobergrenze und die Verkürzung des Wahlwerbezeitraums von vier auf drei Wochen. „Ganz wichtig ist auch die Ausweitung der Kontrollrechte für den Landes-Rechnungshof“, betont Schöbi-Fink.

Die wichtigsten konkreten Neuerungen, die zum Teil deutlich über die Vorgaben des Bundes hinausgehen, sind:

- Verkürzung des Wahlwerbezeitraums für die Landtagswahl von vier auf drei Wochen; das betrifft insbesondere Plakatwerbung, Inserate, Werbeeinschaltungen und Postwurfsendungen,

- Einführung einer Obergrenze für mobile Wahlplakate: diese beträgt in Zukunft 300 Stück; davon dürfen maximal 50 Stück Großplakate sein (16-Bogen),

- Einführung einer Wahlwerbekostenobergrenze: Diese liegt in Zukunft bei 2,50 Euro pro Wahlberechtigtem; um Vorzugsstimmen-Wahlkämpfe auch weiterhin in einem bestimmten Umfang zu ermöglichen, soll es den Parteien erlaubt sein, zusätzlich 35 Cent pro Wahlberechtigtem für Wahlwerbung auszugeben, die auf einzelne Kandidatinnen und Kandidaten abgestimmt ist,

- Erstattung eines Wahlwerbungsberichts für die Landtagswahl innerhalb von vier Monaten nach dem Wahltag,

- Angabe aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Landesparteien im Rechenschaftsbericht,

- Veröffentlichung aller Einnahmen aus Spenden, Inseraten und Sponsorings der Landesparteien, ihrer Gliederungen und nahestehender Organisationen sowie allfälliger Beteiligungsunternehmen im Rechenschaftsbericht und auf der Homepage der Landesparteien,

- Einführung konkreter Prüfrechte für den Landes-Rechnungshof unter Berücksichtigung jener des (Bundes-)Rechnungshofs,

- Rückforderungsmöglichkeit der Parteienförderung bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben.

Der Gesetzesentwurf wird im Mai vorliegen und mit allen im Landtag vertretenen Parteien erörtert werden, sagt die Landesstatthalterin: „Selbstverständlich wird auch der Landes-Rechnungshof vorab miteinbezogen.“


Quelle: Land Vorarlberg



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