Innsbruck: Genesungszertifikate künftig in Colingasse abzuholen

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Ab 7. Februar werden Genesungszertifikate nicht mehr im Bürgerservice, sondern in der Colingasse 5a ausgedruckt.
Foto: A. Dullnigg
03 Feb 19:19 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Stadt appelliert, ausstehende Drittimpfung wahrzunehmen

Jene Personen, die an Covid-19 erkrankt sind und deren Genesung weniger als sechs Monate zurückliegt, erhalten ein sogenanntes Genesungszertifikat. Dieses kann mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte unter www.gesundheit.gv.at heruntergeladen oder in Ausnahmefällen vor Ort in den Gemeinden bzw. Bezirksverwaltungsbehörden abgeholt werden.

In der Stadt Innsbruck wurden die Zertifikate bisher im Bürgerservice ausgedruckt. Ab Montag, 7. Februar, ist dies ausschließlich in der Colingasse 5a (Innenhof), montags bis mittwochs, 8.00 bis 17.00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr, möglich. Einerseits sollen damit die Mitarbeiterinnen im Bürgerservice entlastet, andererseits der Personenverkehr weiter entzerrt werden. Die Zertifikate stehen im Durchschnitt sieben bis zehn Tage nach Genesung zur Verfügung.

„Bei der aktuell hohen Zahl an Infizierten müssen wir natürlich auch damit rechnen, dass sich künftig entsprechend mehr Personen ihre Genesungszertifikate abholen. Deshalb haben wir die notwendige Infrastruktur angepasst und sind vorbereitet. Zudem ist bei vielen Personen die dritte Impfung ausstehend. Studien zeigen, dass der Impfschutz nach vier bis sechs Monaten abnimmt. Wir appellieren deshalb an alle, sich den dritten Stich zu holen. Nur damit können schwere Verläufe vermieden und die Wahrscheinlichkeit der Virusweitergabe gesenkt werden. In Innsbruck gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich ohne Anmeldung, schnell und unkompliziert, impfen zu lassen“, wenden sich Bürgermeister Georg Willi und Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc an jene, die noch nicht geimpft sind, bzw. deren Drittimpfung noch aussteht.

Digitaler Ausweis

Wer sich den Gang zum Amt sparen möchte, hat mit der Handy-Signatur die Möglichkeit, verschiedene behördliche Angelegenheiten bequem und digital über Laptop, Tablet oder Mobiltelefon zu regeln. Die Beantragung erfolgt über www.handy-signatur.at oder über FinanzOnline. Die Aktivierung ist unter anderem im Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoß) möglich. AD


Quelle: Stadt Innsbruck



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