Innsbruck: Gemeinsam gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit
Foto: M. Freinhofer
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Innsbrucks neuer Aktionsplan setzt auf breite Beteiligung
(IKM) Im Jahr 2021 unterzeichneten VertreterInnen der EU-Mitgliedstaaten, EU-Institutionen sowie Organisationen der Zivilgesellschaft die Erklärung von Lissabon und riefen die „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit“ ins Leben. Die Stadt Innsbruck hat sich in ihrem Zukunftsvertrag 2024-2030 zu den Zielen dieser Initiative bekannt. Im Mittelpunkt stehen die Prävention von Wohnungslosigkeit, ein schneller Zugang zu Wohnraum und der Schutz der Menschenwürde.
Im Zuge dessen startet die Stadt Innsbruck einen breit angelegten Beteiligungsprozess mit dem Titel „Aktionsplan zur Umsetzung der in der Erklärung von Lissabon zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit festgehaltenen Ziele und der Rechte von Menschen, die obdachlos sind“. Dabei stehen drei Kernbereiche im Fokus: Obdachloseneinrichtungen (Qualität, Bedarfe und Infrastruktur), Sicher wohnen (Prävention, Beratung und Versorgung) sowie eine langfristige Strategie der Tiroler Landeshauptstadt im Umgang mit obdachlosen Menschen. Bis Ende des Jahres werden mehrere Workshops zu diesen Themen abgehalten. Der Auftakt fand am Freitag, 14. Februar 2025, im Plenarsaal des Innsbrucker Rathauses statt.
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
„Die Stadt Innsbruck muss sich klar zu messbaren Zielen in der Bekämpfung von Obdachlosigkeit bekennen. Diese Herausforderung kann jedoch nicht allein von der Stadt bewältigt werden. Nur in Zusammenarbeit mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe, dem Land Tirol und dem Gemeindeverband können wir nachhaltige Veränderungen erreichen", betont Vizebürgermeister Georg Willi. In einem ersten Schritt hat sich der Innsbrucker Gemeinderat zur Erklärung der Rechte obdachloser Menschen (Homeless Bill of Rights) bekannt. „Mit dieser Anerkennung setzen wir ein klares Zeichen für den Schutz und die Achtung der Rechte wohnungsloser Menschen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass obdachlose Personen Zugang zu grundlegenden Rechten wie Wohnraum, Gesundheitsversorgung und sozialer Teilhabe erhalten", so Willi.
Klare Ziele und messbare Ergebnisse
Ziel des Beteiligungsprozesses ist es, zu jedem der drei Kernbereiche ein konkretes Maßnahmenpaket zu erarbeiten. Dieses soll klare Verantwortlichkeiten, realistische Zeitpläne und eine gesicherte Finanzierung enthalten. Zudem werden verschiedene Maßnahmen aus dem Zukunftsvertrag und dem Sozialplan 2030 der Stadt Innsbruck weiterentwickelt und in ein umfassendes Konzept integriert. Dadurch werden die Fortschritte in der Bekämpfung der Obdachlosigkeit messbar und nachvollziehbar.
Quelle: Stadt Innsbruck
