Kärnten: Gemeindereferat fördert Notstromaggregate in Kommunen mit zwei Millionen Euro

Slide background
Kärnten

24 Jän 12:00 2021 von Redaktion International Print This Article

LR Fellner: Jede Kärntner Gemeinde soll künftig mindestens einen Standort (Leuchtturm) als zentrale Anlaufstelle im Katastrophenfall haben, der mit einer mobilen Notstromversorgung ausgestattet ist. Entsprechende Förderrichtlinie soll in Regierungssitzung am Dienstag beschlossen werden

Klagenfurt (LPD). Experten sind sich einig: Die Frage ist nicht ob, sondern wann es in Europa zu einem großflächigen Stromausfall (Blackout) kommt. In diesem Fall brechen unsere gewohnten Kommunikationswege zusammen, ebenso die Wasserversorgung oder elektronische Bezahlsysteme und vieles mehr. Gemeinde- und Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner: „Auf dieses ganz reale Bedrohungs-Szenario bereitet sich das Land Kärnten seit Jahren intensiv vor. Deswegen steht auch die „Richtlinie zur Förderung einer Notstromversorgung für mindestens einen Standort (Leuchtturm) als zentrale Anlaufstelle für Katastrophenfälle in den Kärntner Gemeinden“ in der Regierungssitzung am Dienstag zur Beschlussfassung an“.

Auf Basis der Erkenntnisse aus den beiden Combined-Success-Übungen der vergangenen Jahre, in denen der Ernstfall eines Blackouts simuliert wurde, hat die speziell für diese Bedrohungsszenarien zusammengestellte Arbeitsgemeinschaft (AG) Blackout, die sich aus einem Team von führenden Persönlichkeiten aus den Blaulicht-Einsatzorganisationen, der Polizei, dem Österreichischen Bundesheer und dem Zivilschutzverband zusammensetzt, überlebenswichtige Maßnahmenempfehlungen ausgearbeitet.

Eine dieser Empfehlungen beinhaltet die rasche flächendeckende Errichtung von Notstromversorgungsanlagen in jeder Gemeinde Kärntens. So genannte Leuchttürme, um im Falle eines Blackouts die kommunikative Grundversorgung zwischen Einsatzorganisationen, den Behörden und der Bevölkerung sicherzustellen. Diese „Leuchttürme“ sollen für die Bevölkerung zentrale Versorgungsknotenpunkte darstellen, um etwa Kontakt zu Ärzten, Zugang zu Medikamenten, Versorgung mit Lebensmitteln oder anderen überlebenswichtigen Gütern zu gewährleisten.

Fellner: „Aufgrund dieser Empfehlung und weil es mir ein Herzensanliegen ist, Kärnten Schritt für Schritt sicherer zu machen, habe ich umgehend die Ausarbeitung einer „Richtlinie zur Förderung einer Notstromversorgung für mindestens einen Standort (Leuchtturm) als zentrale Anlaufstelle für Katastrophenfälle in den Kärntner Gemeinden“ in Auftrag gegeben, die am Dienstag dem Regierungskollegium zur Beschlussfassung vorgelegt wird“.

Ziel des Förderungsprogrammes ist es, in jeder Kärntner Gemeinde mindestens einen Standort (Leuchtturm) als zentrale Anlaufstelle für den Katastrophenfall einzurichten, der mit einer mobilen Notstromversorgung ausgestattet ist. Die Anschaffung der für diesen Standort abgestimmten mobilen Notstromversorgung inklusive der zentralen Einspeisestelle muss gewährleisten, dass die Gemeinde für den Katastrophenfall bestmöglich vorbereitet ist. „Dies bietet den Bürgern nicht nur einen digitalen Zufluchtsort, sondern auch eine zentrale, für jeden Mitbürger erreichbare Versorgungsstelle, wo im Falle eines Blackouts der Zugang zu Kommunikation sowie anderen überlebenswichtigen Dingen gewährleistet ist“, erläutert Fellner.

Die Förderrichtlinie umfasst folgende Kriterien: Gefördert wird die Anschaffung eines mobilen Notstromaggregates, inklusive normgerechter Installation der zentralen Einspeisestelle. Förderungswerber können ausschließlich Kärntner Gemeinden inklusive Statuar- und Bezirksstädten sein. Die Standorte müssen öffentliche Gebäude sein, die eine gewisse Mindestanforderung an benötigter Infrastruktur aufweisen, etwa Heizungsmöglichkeit, Beleuchtung mit Notbeleuchtung, Kochgelegenheit mit Bevorratungsmöglichkeit, sanitäre Anlagen, Telefon Internetanschluss und Wasseranschluss. Aufgrund der exponierten finanziellen Situation aller Kärntner Gemeinden ist die Förderhöhe von maximal 75 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro pro Standort als verlorener Investitionszuschuss definiert. Statuarstädte können bis zu vier Standorte, Bezirksstädte bis zu zwei Standorte und Gemeinden einen Standort beantragen. Das Gesamtfördervolumen dieser Richtlinie beläuft sich auf insgesamt zwei Millionen Euro. „Gut investiertes Geld in die Sicherheit unseres Landes und unserer Mitmenschen“, schließt Fellner.


Quelle: Land Kärnten



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien: