Innsbruck: Gang ins Rathaus nur mit Termin

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Ab Montag, 19. Oktober 2020, muss beim Gang ins Rathaus wieder im Vorhinein ein Termin vereinbart werden.
Foto: Stadt Innsbruck
16 Okt 19:00 2020 von Redaktion International Print This Article

Verschärfte Maßnahmen gegen Covid-19

Zur Eindämmung von Covid-19 und zum Schutz der Gesundheit der BürgerInnen und MitarbeiterInnen, wird im Innsbrucker Rathaus ab Montag, 19. Oktober, im Parteienverkehr wieder auf Terminvereinbarungen gesetzt. Um den Kontakt mit den BürgerInnen dennoch bestmöglich zu gewährleisten, bleiben zwei Zugänge zum Rathaus offen. Der Magistrat ist voraussichtlich ab Dienstag, 27. Oktober, lediglich über den nördlichen Zugang in der Fallmerayerstraße sowie über den zentralen Eingang beim Bürgerservice in den RathausGalerien zugänglich. Hier werden Zutrittskontrollen durchgeführt, um Ansammlungen von Wartenden im Rathaus zu vermeiden.

Parteienverkehr mit Terminvereinbarung

Im Konkreten werden BürgerInnen gebeten, sich vorab mit den Dienststellen telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen. Im Anschluss daran erhält man ein E-Mail, welches verpflichtend zum Termin mitzubringen ist. Dieses enthält die zentralen Informationen wie den Zeitpunkt des Termins, wo sich das Büro befindet und welcher Zugang zu benutzen ist. Das Mail ist bei den Zutrittskontrollen an den Eingängen ausgedruckt oder am Handy vorzuweisen. Auskunft zu den Kontakten der einzelnen Dienststellen sind online unter www.innsbruck.gv.at sowie via E-Mail an [email protected] und telefonisch unter der Nummer +43 512 5360-0 zu finden.

Digitale Behördengänge

Um Behördengänge zu reduzieren, stehen verstärkt die Online-Leistungen des Stadtmagistrats unter www.innsbruck.gv.at sowie die Nutzung der Handy-Signatur als rechtsgültige elektronische Unterschrift zur Verfügung. AD


Quelle: Stadt Innsbruck



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