Graz: GRAZER AKADEMIKERBALL - Platzverbot verordnet

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Foto: (© gis.stmk.gv.at
18 Jän 16:43 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

In Zusammenhang mit dem 69. Akademikerball in Graz hat die örtliche Sicherheitsbehörde ein Platzverbot (§ 36 SPG) für kommenden Samstag, 20. Jänner 2024, verordnet. Auch eine Versammlung wurde für diesen Abend in der Innenstad angezeigt. Mit Sperren ist zu rechnen.

Nach mehrjähriger (coronabedingter) Pause findet der Grazer Akademikerball kommenden Samstagabend wieder im Grazer Congress statt. In diesen Zusammenhang ging auch die Anzeige einer geplanten (Gegen-)Versammlung am Grazer Hauptplatz ordnungsgemäß bei der Sicherheitsbehörde ein. Untersagungsgründe lagen bislang nicht vor. Die Behörde hat allerdings ein Platzverbot ab 16 Uhr gemäß § 36 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) erlassen, welches hiermit öffentlich verlautbart wird. Das Platzverbot gilt, solange es Sicherheitsbedenken von Seiten der Behörde gibt. Mit Sperren in der Innenstadt ist in dieser Zeit vermehrt zu rechnen. Zudem wird in Sachen Straßenverkehr auf die aktuell bestehenden Baustellen rund um das Veranstaltungsareal in der Grazer Innenstadt hingewiesen. Die Sicherheitsbehörde ist bemüht, Störungen des öffentlichen Verkehrs so gering wie möglich zu halten.

Die steirische Polizei bereitet sich mit zahlreichen Einsatzkräften unterschiedlicher Einheiten auf einen dementsprechenden Einsatz vor. Dabei soll sowohl die störungsfreie Abhaltung der Veranstaltung als auch das verfassungsrechtliche Grundrecht auf Versammlungsfreiheit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gewährleistet sein.

Folgender Bereich ist von dem Platzverbot betroffen: Die Albrechtgasse entlang der Hauskante von der Einmündung zum Andreas-Hofer-Platz bis zur Schmiedgasse Nr. 2, die Schmiedgasse der Hauskante entlang der Fahrbahn bis zur östlichen Hausecke der Landhausgasse samt Gehsteig, die Landhausgasse von der östlichen Hausecke bis zur Landhausgasse Nr. 7 Ecke Joanneumsviertel, (die Fahrbahn querend) die Landhausasse Nr. 16 entlang der Hauskante bis zum Andreas-Hofer-Platz.


Quelle: LPD Steiermark



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