Für die Zukunft der Kärntner Seen

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Weissensee - Symbolbild
© Bru-nO, pixabay.com
26 Sep 12:00 2021 von Redaktion International Print This Article

LH Kaiser arbeitet mit Bundesforsten an Verlängerung des mit Ende des Jahres auslaufenden Seenvertrages: „Unsere Seen sollen weiterhin für alle Menschen in Kärnten zugänglich bleiben!“

Klagenfurt (LPD). Mit Ende dieses Jahres läuft der Vertrag des Landes Kärnten mit den Österreichischen Bundesforsten über die Fortführung der Gemeindeverträge, der Bewahrung freier Seezugänge und den Erhalt der natürlichen Seeuferteile an zehn großen Kärntner Seen aus. Betroffen sind der Wörthersee, Längsee, Ossiacher See, Millstätter See, Weißensee, Baßgeigensee, Afritzersee, Brennsee, Falkertsee, Presseggersee.

Dementsprechend nennt Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser es auch ein „Herzensanliegen“, den Zugang und den Erhalt bzw. den Ausbau der Wasserqualität der Kärntner Seen für die in Kärnten lebende Bevölkerung und alle Gäste weiterhin zu schützen und zu sichern: „Es ist alles zu tun, um unsere Seen und den Zugang zu ihnen zu schützen!“

Aus diesem Anlass wandte sich der Landeshauptmann kürzlich auch in einem Schreiben an die für die Bundesforste verantwortliche Ministerin Elisabeth Köstinger sowie an die Vorstände der Bundesforste selbst. Auf Einladung von Landeshauptmann Peter Kaiser folgte gestern, Freitag, dann auch ein Arbeitsgespräch mit der Betriebsleiterin der Bundesforste in Kärnten, Antje Güttler, und Nikolaus Wlassits, Immobilienteamleiter der Bundesforste in Kärnten, passenderweise direkt am Millstätter See. „Die positive Nachricht vorweg: wir sind uns einig, dass wir den Vertrag verlängern und damit den Zugang zu zehn der wichtigsten Kärntner Seen auch in Zukunft erhalten wollen“, berichtet Kaiser. Land und Bundesforste würden nun gemeinsam und partnerschaftlich an Vertragsdetails arbeiten. „Wir haben uns grundsätzlich und sehr partnerschaftlich geeinigt und gehen jedenfalls von einer baldigen Unterzeichnung aus“, so Kaiser, der die sehr gute Zusammenarbeit des Landes mit den Bundesforsten auch bei der von ihm gestarteten Initiative zur Schaffung freier Seezugänge betont (www.ktn.gv.at/freierseezugang).

„Baden an Naturufern und der freie Zugang zu den Seen ist vielen Menschen ein ganz besonderes Freizeitvergnügen und Teil ihrer Lebensqualität. Die Bundesforste richten ihre Arbeit ganz am Prinzip der Nachhaltigkeit aus. Das heißt, auch verantwortungsvoll und im Interesse der Gesellschaft zu handeln. Es freut mich, dass wir heute eine Einigung über alle wesentlichen Fragen erzielen konnten und werden dies nun in weiterer Folge auch schriftlich finalisieren“, bekräftigt auch Güttler. Die Bundesforste setzen sich auf ihren Flächen aktiv für freien Seezugang und intakte Ökosysteme in Kärnten ein. 2012 etwa wurden zwei Wörthersee-Ufergrundstücke mit insgesamt mehr als 1.500 m² angekauft, die heute Einheimische und Gäste als öffentlichen Badeplatz nutzen können. 2020 wiederum erwarben die ÖBf aus privater Hand eine weitere rund 500 m² große Seeuferfläche, um dort ein Schilfschutzprojekt umzusetzen. Zusätzlich zu den sechs bereits bestehenden ÖBf-Naturbadeplätzen entstanden in den letzten vier Jahren in Zusammenarbeit mit dem Land Kärnten zahlreiche öffentliche und kostenlos nutzbare Badestellen auf ÖBf-Flächen an Wörthersee, Millstätter See oder Ossiacher See.

Wie der Landeshauptmann bekannt gibt, sei seitens des Landes Kärnten auch beabsichtigt, in einer möglichst konsensualen Planung mit den Gemeinden, den Bundesforsten, Expertinnen und Experten ein nachhaltiges Zukunftskonzept für die Kärntner Seen zu entwickeln und damit eine inhaltliche Grundlage für zukünftige Maßnahmen zu schaffen. „Die Sicherung der Erholung der Bevölkerung über frei zugängliche Bereiche an den Seen, faire Rahmenbedingungen für Gemeinden, welche die öffentlich zugänglichen Bereiche verwalten sowie die Erhaltung des ökologischen Zustandes der Gewässer sind Hauptzielrichtungen einen solchen Planes“, so Kaiser. Die Sicherstellung guter Rahmenbedingungen für Qualitätstourismus müsse ebenfalls in den Strategieprozess einfließen und solle letztendlich in wasserwirtschaftlichen Regionalprogrammen münden.

Hintergrund:
Im Jahr 2001 standen zehn Kärntner Seen namentlich der Wörthersee, Längsee, Ossiacher See, Millstätter See, Weißensee, Baßgeigensee, Afritzersee, Brennsee, Falkertsee, Presseggersee zum Verkauf. Der Kärntner Landtag hat zum damaligen Zeitpunkt einen einstimmigen Beschluss gefasst, dass diese Kärnten Seen in das Eigentum des Landes übergehen sollen. Der damalige Kärntner Landeshauptmann Dr. Jörg Haider wurde mit diesem Beschluss beauftragt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen. Aus nicht bekannten oder nachvollziehbaren Gründen ist keine Umsetzung dieses Beschlusses des Kärntner Landtages erfolgt. Die Österreichischen Bundesforste haben daher für € 58,5 Mio. die angesprochenen zehn Kärntner Seen als Bewirtschafter für die Republik in die Verwaltung übernommen. Von Seiten des Landes Kärnten wurde daraufhin eine Vereinbarung mit den Österreichischen Bundesforsten abgeschlossen, welche die nachhaltige und auch eine möglichst der breiten Öffentlichkeit zugängliche Nutzung, sicherstellen sollte. Essentielle Eckpunkte dieses seit 01.01.2002 gültigen Vertrages sind eine Verpflichtung der Österreichischen Bundesforste, die betroffenen Grundstücke weder entgeltlich noch unentgeltlich zu übertragen, ein Vorkaufsrecht des Landes, einen Schutz der öffentlichen Nutzbarkeit inklusive freier Seezugänge und den Erhalt der natürlichen Seeuferteile zu gewährleisten.


Quelle: Land Kärnten



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