Steiermark: Freitesten mit Heim-Gurgeltest

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Ab 26. Jänner 2022 steht in der Steiermark ein neues Portal für den Upload von PCR-Heimgurgeltests zur Verfügung. 
Foto: Land Steiermark/Screenshot
24 Jän 18:34 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Neues Portal steht ab 26. Jänner 2022, 12:00 Uhr, zur Verfügung

Graz (24. Jänner 2022).- Ab Mittwoch, 26. Jänner 2022, 12:00 Uhr, können Personen, die auf Grund einer Covid-Infektion in der Steiermark abgesondert sind, Testzertifikate aus dem Grünen Pass über das neue Portal covid.stmk.gv.at den Gesundheitsbehörden vorlegen. Das neue Portal schafft die Möglichkeit des selbständigen Einbringens eines Testzertifikats eines PCR-Heimgurgeltests. Außerdem kann man sich auf diesem Portal zur Covid-Schutzimpfung anmelden.

Voraussetzungen für das Freitesten mit PCR-Heimgurgeltest:

Die Freitestung kann erst ab dem fünften Tag der Quarantäne (Zählung ab dem Symptombeginn oder bei asymptomatischen Fällen Datum der Probennahme des positiven Tests) vorgenommen werden.Zum Zeitpunkt der Anwendung des Heimgurgeltests muss mindestens 48 Stunden völlige Symptomfreiheit bestehen. (Beispiel: wer bereits drei Tage nach Symptombeginn wieder symptomlos ist, kann am fünften Tag den PCR-Heimgurgeltest anwenden und das Ergebnis nach Vorliegen hochladen.)

Nach dem Hochladen des PCR-Heimgurgeltest-Zertifikats wird dieses von den Gesundheitsbehörden geprüft. Wenn alle Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne erfüllt sind, erfolgt die Aufhebung der Absonderung per SMS-Nachricht.

ACHTUNG: Der Besuch von Teststraßen und Apotheken ist während der Quarantäne nicht erlaubt, daher gelten Teststraßen-Zertifikate oder Apotheken-Zertifikate nicht zur Vorlage an die Gesundheitsbehörden! Wer die Möglichkeit nutzen will, die Quarantäne per Heimgurgeltest möglicherweise vorzeitig zu beenden, aber keine Gurgeltests zu Hause hat, muss sich solche vorbeibringen lassen.

Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß: „Die Omikron-Welle fordert uns alle, jetzt und in den nächsten Wochen. Im organisatorischen Bereich wachsen die Aufgaben an die Gesundheitsbehörden. Das neue Portal covid.stmk.gv.at soll eine Erleichterung in der Kommunikation zwischen Betroffenen und Behörden bringen. In dieser Zeit ersuche ich alle Steirerinnen und Steirer, mit Augenmaß und in der damit verbundenen Empathie zu agieren, damit wir gut durch diese für uns alle anstrengende Zeit kommen.“

Soziallandesrätin Doris Kampus: „Mit diesem neuem Angebot schaffen wir für alle Betroffenen einen vergleichsweise einfachen Weg zum Freitesten. Angesichts der großen Zahl an Omikron-Fällen ist das eine wichtige Erweiterung im Quarantäne- und Testmanagement.“

Für positiv getestete Personen in Quarantäne, die nie Symptome entwickelt haben, wird über covid.stmk.gv.at auch die Möglichkeit bestehen, sich für eine behördliche Freitestung mit Termin bei einem Drive-In des Roten Kreuzes ab dem fünften Quarantäne-Tag zu registrieren.


Quelle: Land Steiermark



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